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Geschlossene Fonds für Pflegeheime

Geschlossene Fonds für Sozialimmobilien wie beispielsweise Pflegeheime werden zunehmend beliebte Anlageobjekte für Kapitalanleger. Sie bieten auch dem privaten Kapitalanleger eine Reihe einzigartiger Vorteile und ein hohes Maß an finanzieller Sicherheit.

IMMAC – Spezialist für Pflegeheime-Fonds

Die IMMAC ist die führende Fondsgesellschaft und der Investment Spezialist für soziale Investitionen in Deutschland.

Mit der Beteiligung an den IMMAC-Fonds investieren die Anleger in Renditeobjekte in staatlich regulierten Märkten. Erträge aus diesen Objekten sind deshalb gesetzlich geregelt und sicher.

Die IMMAC hat in den vergangenen Jahren eine besondere Kompetenz entwickelt, solche Nischenmärkte zu finden und für Kapitalanleger nutzbar zu machen. Der erste Schwerpunkt sind Pflegeheime.

Drei Marktvorteile bieten Geschlossene Fonds für Pflegeheime Anlegern:

  • Der Markt ist staatlich reguliert,
  • er braucht dringend private Investitionen und
  • er ist ein Wachstumsmarkt, unabhängig von der Konjunktur.

IMMAC Pflegezentrum Velbert Renditefonds GmbH & Co. KG

Derzeit befindet sich der IMMAC Pflegezentrum Velbert Renditefonds GmbH & Co. KG in der Schlussphase der Platzierung. Wie die IMMAC bekannt gegeben hat, wurde bereits die Warteliste eröffnet.

Der Fonds wird bis einschließlich 2016 umfangreiche Instandhaltungs-, Erneuerungs- und Modernisierungsmaßnahmen am und im Objekt durchgeführen.

Das Investitionsvolumen des Fonds beträgt 14,81 Millionen Euro.

Auf die Kommanditeinlage ohne Agio erhalten die Anleger jährliche Ausschüttung 6,5 bis 8 Prozent.

Insgesamt können 106,5 Prozent der Kapitalanlage bis zum Jahr 2027 an Ausschüttungen erwartet werden. Ein etwaiger Veräußerungserlös des Investitionsobjektes wurde hierbei noch nicht berücksichtigt.

Die Mindestbeteiligung an diesem Immobilienfonds beträgt grundsätzlich  20.000 Euro.

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Geschlossene Immobilienfonds mit Spitzenergebnissen

Geschlossene Immobilienfonds als Alternative zu immer unsicheren Geldanlagen? – Ja! Das geht!

Geschlossene Immobilienfonds gibt es viele …

… aber nur wenige erzielen die Spitzenergebnisse, die Anlegern damit versprochen werden.

Doch es gibt sie, die geschlossenen Immobilienfonds mit:

  • 4 bis 6 Prozent laufende jährlicher Ausschüttung;
  • bevorrechtigter Kapitalkontenverzinsung von 7,5 %;
  • zusätzlicher Beteiligung an 50 % des darüber hinausgehenden Gewinns;
  • zusätzlicher Verzinsung des Agios;
  • einem insgesamt prognostizierten Ertrag von 8,5 %.

Das erscheint Ihnen unglaublich? – Dann sichern Sie sich doch einfach gleich die Zugangsdaten zu näheren Informationen zu einem solchen geschlossenen Immobilienfonds und prüfen Sie, wie Sie damit gerade in unsicheren Zeiten einen der erfolgreichsten Anbieter geschlossener Fonds als Partner gewinnen können.

 

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Übrigens:

Geschlossene Fonds – Drei wichtige Motive

Am 21.02.2013 schrieb Nabil Khayat, seit 1993 Börsenanalyst und Senior Analyst bei der Tapir AG, in wallstreet-online dazu

„Warum also investieren Anleger dennoch jedes Jahr Milliarden in geschlossene Fonds?

Die Antwort liegt wohl in den Grundeigenschaften dieser Anlageform:

  1. Jährliche Ausschüttungen deutlich über dem aktuellen Zins.
  2. Investition in einen Sachwert mit Inflationsschutz.
  3. Klare Investitionskriterien.“
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Immobilie verkauft – noch immer Werbungskosten?

Schuldzinsen für Darlehen zur Anschaffung einer fremdvermieteten Immobilie dürfen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als nachträgliche Werbungskosten geltend gemacht werden, auch wenn sie noch nach dem Immobilienverkauf anfallen. Das entschied der Bundesfinanzhof.

Allerdings ist der nun immer noch mögliche Steuerabzug an eine Voraussetzung geknüpft.

Wer eine fremdvermietete Immobilie kauft, kalkuliert häufig mit ein, dass er die Schuldzinsen als Werbungskosten steuersenkend geltend machen kann. Wurde die Immobilie verkauft – beispielsweise weil mit ihr nur Verluste verbunden waren – und blieben die Verkäufer auf einem Restdarlehen sitzen, so konnten sie für die Darlehenszinsen keine Werbungskosten mehr steuerlich geltend machen.

Mit einem neuen Urteil hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung hierzu geändert. Doch ist der Steuerabzug dann an eine Voraussetzung geknüpft: Der Verkaufserlös muss unbedingt zur Tilgung des Anschaffungsdarlehens dienen. Nur wenn dann noch eine Restverbindlichkeit bleibt, können die darauf entfallenden Zinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden – nicht jedoch beim Veräußerungsverlust. (BFH, Az. IX R 67/10)

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Wer zahlt Ihnen 20 Jahre lang Geld?

Kennen Sie die Antwort auf diese 3 Fragen?

  • Mit welchen Geldanlagen erzielen Sie relativ konstante Einnahmen unabhängig vom Arbeitseinkommen?
  • In welche Geldanlage können Sie nur rund 30 Prozent des Wertes so investieren, dass Ihnen jemand anderes Ihr eingezahltes Geld + die restlichen 70 Prozent + den späteren Überschuss bezahlt?
  • Mit welcher Geldanlage können Sie zugleich im Investitionsjahr und in den folgenden 11Jahren bis zu rund 70 Prozent des Kaufpreises steuersenkend geltend machen?

Die Antwort:

Fremdgenutzte Immobilien mit Denkmalschutz-AfA

Welchen Nutzen bringt Immobilieneigentum?

Jeder braucht ein Dach über dem Kopf – mehr als die Hälfte der Deutschen wohnen zur Miete, in Großstädten sogar mehr als 80 Prozent der Einwohner. Daraus erwächst ein unschätzbarer Nutzen für Vermieter: Mieten sichern Eigentümern dauernde Einnahmen unabhängig vom Arbeitseinkommen.

Mieteinkünfte - Altersvorsorge

Immobilieneinkünfte als Altersvorsorge

Warum wohl billigen 86 Prozent der Deutschen der Immobilie einen so hohen Stellenwert zu?

Immobilie gilt als besonders sichere Altersvorgorge

Wo ist Ihr Geld sicher – gleich ob die Wirtschaft wächst oder wieder in den Abwärtsstrudel gerät? Die meisten Deutschen antworten: in Immobilien.

Sicherheit von Altersvorsorgeprodukten

Welche Altersvorsorgeprodukte halten Sie für besonders sicher?

63 Prozent der Deutschen halten das eigene Haus und die eigene Wohnung als besonders geeignet für die Altersvorsorge; 32 % sehen zudem in Einnahmen aus Haus- oder Grundbesitz eine sichere Altersvorsorge.

Wie sehr interessieren Sie sich für die Einnahmequelle Immobilie? Wollen Sie mehr exklusive Informationen zu lukrativen Immobilienanlagen?

 

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Wen kann „Betongold“ ruinieren?

Unter dem Titel „Immobilien-Falle: So hat mich ‚Betongold‘ fast ruiniert“, ergreift „Bild“ mal wieder Partei für die Schwachen …

Das wäre ja ganz löblich, wenn hier nicht schon wieder das Übel an der falschen Stelle gesucht wird. Nach eigenem Anspruch wollen die Artikelautoren in
 dieser BILD-Serie berichten, wie ein Haus- oder Wohnungskauf
 Menschen finanziell ruiniert hat:

„Sie haben
 Fehler gemacht, wurden aber auch
 getäuscht.“

Also lag die Schuld wohl doch nicht bei der Immobilie, wie mit dem Titel in Groß- und Fettdruck Glauben gemacht werden soll, sondern bei den beteiligten Personen.

Mit der Fehleranlyse des Rechtsanwalts, der sich des Falls annahm, wird dann die Schuldfrage wieder etwas gerade gerückt. Wie es im Artikel heißt, sah dieser vielmehr folgende, teils klassische Fehler:

  • der Kaufpreis war weit überhöht;
  • die Immobilie wurde vom Käufer nicht besichtigt;
  • die Steuerersparnis wohl vom Verkäufer und ebenfalls vom Käufer überschätzt;
  • der Käufer hat auf eine Mieternachfrage durch eine Industrieansiedlung spekuliert, die jedoch nie erreicht wurde;
  • am Kaufort stehen zu viele Wohnungen leer, weshalb die Mieteinnahmen vom Käufer gesenkt werden mussten;
  • die schöngerechnete Finanzierung beruhte auf einer niedrigen Tilgungsrate von einem Prozent, lief dafür aber über 35 Jahre, in dem Fall weit ins Rentenalter.

Bei einer angemessenen Laufzeit wäre die Tilgungsrate jedoch so angestiegen, dass der Käufer sich die Wohnung gar nicht leisten konnte.

Ein kluger Immobilieneigentümer kann nicht alle Fehler vermeiden, sich jedoch durch gewissenhafte Prüfung weitgehend schützen. Ansonsten ruiniert ihn  nicht ds „Betongold“, sondern er ruiniert sich selbst.

Quelle: Bilde.de, 24.07.2012

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