Thomas Schulze

Author Archives: Thomas Schulze

Ich helfe seit 1996 Interessenten, leichter und schneller Immobilien zur Vermögensmehrung und Vermögenssicherung zu erwerben und dabei alle Vorteile der Umwandlung von Steuern in Vermögen zu nutzen, auch wenn sie sich bisher noch wenig mit diesen Anlagemöglichkeiten auskennen.

Steuerfalle bei Sanierung – Liquidität sichern

Steuern sparen mit energetischer Sanierung: Warum Ratenzahlungen Ihre Ersparnis verzögern – und wie Sie Engpässe vermeiden.

Energetische Sanierung: Steuerermäßigung nur nach vollständiger Zahlung

Eine energetische Sanierung der eigengenutzten Immobilie ist für Eigentümer mehrfach sinnvoll. Sie kann helfen,

  • Energiekosten zu senken
  • den Wert der eigenen Immobilie zu steigern und
  • die Umwelt zu schützen.

Darüber hinaus gibt es dafür unter Umständen eine staatliche Förderung in Form einer Steuerermäßigung. Doch wer seine Sanierungsrechnung in Raten zahlt, sollte aufpassen:

Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG beträgt im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr je 7 Prozent der Aufwendungen (höchstens 14 000 Euro) und im übernächsten Kalenderjahr 6 Prozent der Aufwendungen (höchstens 12 000 Euro). In den Genuss der Steuerermäßigung kommen Steuerpflichtige jedoch erst, wenn die letzte Rate beglichen ist. Das entschied der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 13. 08. 2024, Az. IX R 31/23.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Um möglichst zeitnah nach der Sanierung die Steuererstattung zu erhalten, sollten Immobilieneigentümer folgende Tipps beachten:

  • Keine Teilanrechnung: Auch wenn bereits ein großer Teil bezahlt wurde, versuchen sie möglichst zeitnah den vollständigen Rechnungsbetrag zu begleichen.
  • Liquiditätsfalle vermeiden: Wer Ratenzahlungen wählt, verschiebt seine steuerlichen Vorteile oft um Jahre.
  • Klare Nachweise: Nur Rechnungen mit vollständigen Angaben (Maßnahmen, Arbeitsleistungen, Adresse) und Überweisungen direkt an das Fachunternehmen werden anerkannt.

Steuerliche Obergrenzen im Blick behalten

  • Maximal 20 % der Kosten (7 + 7 + 6 Prozent) können steuerlich geltend gemacht werden, höchstens 40.000 € pro Objekt.
  • Förderungen von KfW oder BAFA sind nicht mit der Steuerermäßigung kombinierbar. Eigentümer müssen sich entscheiden, welche Variante finanziell attraktiver ist.

Praktische Tipps für Ihre Liquiditätsplanung

Für eine möglichst hohe Liquidität durch zügige Steuererstattung lohnt es sich, vorab mehrere Finanzierungsvarianten zu kalkulieren

  1. Zahlungsmodalitäten prüfen: Wenn möglich, lieber auf eine Einmalzahlung hinarbeiten, um die Steuerermäßigung zeitnah nutzen zu können.
  2. Finanzierung kalkulieren: Bei größeren Sanierungen lohnt es sich eventuell, Finanzierungslösungen oder Zwischenfinanzierungen mit der Bank zu besprechen, um die Sanierung durch Einmalzahlung zu begleichen.
  3. Förderungen vergleichen: Abwägen, ob ein sofortiger Zuschuss (KfW/BAFA) oder die spätere Steuererstattung besser zur persönlichen Finanzlage passt.
  4. Steuerliche Beratung nutzen: Ein Steuerberater oder Energieberater kann helfen, die optimale Strategie für Kosten, Förderung und Liquidität zu entwickeln.

Fazit

Energetische Sanierungen bringen langfristige Vorteile, können aber kurzfristig die Liquidität stark belasten. Wer Ratenzahlungen vereinbart, muss wissen: Steuerlich zählt erst die letzte Rate. Eine kluge Planung verhindert finanzielle Engpässe und stellt sicher, dass die steuerlichen Vorteile nicht erst Jahre später spürbar werden.

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„Sanieren Modernisieren Renovieren“ – unnötige Kosten vermeiden

Sanieren, Modernisieren, Renovieren – ein Buch von Tobias Beuler. Erfahren Sie, wie Sie unnötige Kosten vermeiden und Ihr Haus effizient sanierieren.

Rezension: „Sanieren Modernisieren Renovieren“ von Tobias Beuler – Pflichtlektüre für Hauseigentümer

Wer ein eigenes Haus besitzt oder eine Immobilie erwerben möchte, kennt die Herausforderung: Sanieren, modernisieren oder renovieren ist nicht nur ein finanzielles Großprojekt, sondern auch eine emotionale Berg-und-Tal-Reise. Zwischen dem Traum von den eigenen vier Wänden und der Realität von Kostenexplosionen, Handwerkerproblemen und Fehlplanungen liegen oft Welten. Genau hier setzt das neue Buch von Tobias Beuler, einem der bekanntesten deutschen Bausachverständigen, an.

Über den Autor: Tobias Beuler – Expertise aus der Praxis

Tobias Beuler ist kein Theoretiker, sondern ein Macher mit jahrzehntelanger Erfahrung auf dem Bau. Seit dem Jahr 2000 hat er europaweit Häuser errichtet, Keller ausgebaut und Mängel auf Baustellen beseitigt. Sein Weg führte ihn von der handwerklichen Praxis über kaufmännische Tätigkeiten bis hin zur Begleitung von Bauherren bei Vertragsprüfungen, Rohbaukontrollen und Hausabnahmen.

Als Gründer von Hausexperte und Fertighausexperte hat er sich einen Namen gemacht, weil er Bauherren nicht nur vor Pfusch am Bau warnt, sondern konkrete Lösungen bietet. Sein Motto: Risiken erkennen, Kostenfallen vermeiden und Bauprojekte auf ein solides Fundament stellen.

Mit seiner Kombination aus technischer Ausbildung (HWK), kaufmännischem Wissen (IHK) und Weiterbildung an der Universität St. Gallen verbindet er Praxisnähe mit fundierter Expertise – eine seltene Mischung, die ihn zu einer der glaubwürdigsten Stimmen in der Branche macht.

Das Buch: „Sanieren Modernisieren Renovieren“ im Überblick

Mit seinem neuen Werk „Sanieren Modernisieren Renovieren: Vermeide unnötige Mehrkosten und saniere zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis“ liefert Beuler ein Handbuch für alle Hausbesitzer und Investoren, die ihre Immobilie zukunftsfähig machen wollen.

Was dieses Buch besonders macht

  • 111 praxiserprobte Tipps – sofort anwendbar, von der Immobilienbewertung bis zur Umsetzung
  • Rechenmodelle für eine realistische Budgetplanung
  • Checklisten & Entscheidungshilfen für jede Projektphase
  • Fördermittel & steuerliche Vorteile auf den Punkt erklärt
  • Strategien im Umgang mit Handwerkern – weniger Stress, mehr Effizienz
  • Altbau vs. Neubau im Vergleich mit klaren Schwellenwerten für bessere Entscheidungen

Warum jeder Eigentümer dieses Buch vor dem Haus sanieren lesen sollte

Tobias Beuler: Sanieren Modernisieren RenovierenSanieren, modernisieren oder renovieren ist kein Luxus – es ist Wertsteigerung, Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung. Wer unvorbereitet startet, riskiert nicht nur hohe Kosten, sondern auch Stress und Enttäuschung. Tipps und Checklisten können helfen, Stress, Enttäuschung und Kosten zu sparen.

Mit Beulers Erfahrung im Rücken gelingt es Ihnen, klare Prioritäten zu setzen, Kostenfallen zu umgehen und Ihr Budget bestmöglich einzusetzen. Sie profitieren von Einblicken, die sonst nur Profi-Investoren kennen – verständlich erklärt und sofort umsetzbar.

Fazit: Ein unverzichtbarer Ratgeber für kluge Hauseigentümer

„Sanieren Modernisieren Renovieren“ ist mehr als ein Ratgeber – es ist ein Werkzeugkasten für Hauseigentümer, die ihre Immobilie mit Plan und Weitblick entwickeln wollen.

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Straßensanierung übers Wochenende

Wie eine Straßensanierung einer belebten Hauptverkehrsader übers Wochenende möglich ist, zeigt ein Video aus Moskau. Für Deutschland undenkbar?

Straßensanierung übers Wochenende – in Deutschland ein Traum?

Zu einem guten Wohnstandort gehört auch eine gute Infrastruktur, beispielsweise gute Straßen. Wie eine Sanierung übers Wochenende möglich ist, belegt ein kurzes Video aus Moskau. Für Bürger in Deutschland, einer der noch immer führenden westlichen Vorlkswirtschaften, nahezu undenkbar – oder welche Beispiele fallen Ihnen hier ein?

Der Text zu dem Video lautet:

„Moskau demonstriert, wie zügig Straßensanierungen umgesetzt werden können. Auf der Twerskaja, einer der Magistralen Moskaus, sperrte die Stadt den Verkehr am Freitagabend, und bereits am Montagmorgen war die Straße wieder für den Verkehr freigegeben. Ein Clip aus der Kabine einer Straßenwalze zeigt die konzentrierte und zügige Arbeit des Teams. Manch ein Einwohner Deutschlands dürfte sich darüber wundern, dass so etwas auch schnell gehen kann – gehören Dauerbaustellen dort doch inzwischen zum Alltag.“

Die Twerskaja ist eine der zentralen und repräsentativsten Straßen in Moskau. Sie erstreckt sich über rund zwei Kilometer in nordwestliche Richtung vom Kreml bis zum Gartenring. Ihr Name geht auf die Zarenzeit zurück zurück, als sie Teil des Handelswegs von Moskau nach Twer war. Von 1932 bis 1990 hieß sie Gorki-Straße.

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Immobiliensteuerspartrick für Familien

Der nachfolgende Immobiliensteuerspartrick ist ganz legal, aber wenig bekannt und wird selten genutzt – warum eigentlich?

Immobiliensteuertrick: So sparen Ehepaare mit cleverem Verkauf und Abschreibung zehntausende Euro Steuern

Geldhelden 30. Juli 2025

Stell dir vor, du kannst eine Immobilie verkaufen, den Gewinn steuerfrei einstreichen – und dann noch einmal ganz legal neue Abschreibungen nutzen, um deine Mieteinnahmen jahrelang steuerfrei zu kassieren. Klingt wie ein Traum? Genau das ist möglich – dank eines cleveren Immobiliensteuertricks, den viele Ehepaare noch gar nicht kennen.

In diesem Artikel zeige ich dir Schritt für Schritt, wie der steuerfreie Verkauf zwischen Ehepartnern funktioniert, warum keine Grunderwerbsteuer anfällt und wie durch die erneute Abschreibung die Einkommenssteuer auf Mieteinnahmen praktisch auf null sinken kann.

Was steckt hinter dem Immobiliensteuertrick?

Der Trick basiert auf zwei zentralen Steuerregelungen in Deutschland:

  1. Steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren Haltedauer. Wer eine vermietete Immobilie länger als 10 Jahre im Privatvermögen hält, kann diese steuerfrei verkaufen. Der Gewinn ist vollständig von der Spekulationssteuer befreit.
  2. Erneute Abschreibung bei Eigentümerwechsel. Kauft ein neuer Eigentümer die Immobilie, kann er sie über die gewöhnliche Nutzungsdauer erneut abschreiben – bei Wohngebäuden in der Regel 2 % pro Jahr über 50 Jahre.

Der Clou: Beim Verkauf an den Ehepartner entfällt zusätzlich die Grunderwerbsteuer, da Verkäufe zwischen Ehegatten von dieser Steuer befreit sind (§ 3 Nr. 4 GrEStG).

Praxisbeispiel: Leonie und Jonas nutzen den Trick

Leonie kauft im Jahr 2015 eine Eigentumswohnung in Berlin für 100.000 Euro. Sie vermietet die Wohnung und erzielt Mieteinnahmen.

1. Steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren

Im Jahr 2025 sind 10 Jahre vergangen. Leonie verkauft die Wohnung an ihren Ehemann Jonas – und zwar steuerfrei, da die Spekulationsfrist abgelaufen ist. Der Marktwert liegt inzwischen bei 180.000 Euro. Der Gewinn von 80.000 Euro bleibt komplett steuerfrei.

Keine Grunderwerbsteuer für den Ehemann

Jonas kauft die Wohnung – und zahlt keine Grunderwerbsteuer. Genau hier greift der Immobiliensteuertrick in doppelter Weise: steuerfreier Gewinn für Leonie und steuerfreier Erwerb für Jonas.

Erneute Abschreibung für Jonas

Da Jonas nun Eigentümer ist, kann er die Wohnung steuerlich erneut abschreiben.

Kaufpreis: 180.000 Euro
Gebäudeanteil (90 %): 162.000 Euro
Abschreibung: 162.000 Euro × 2 % = 3.240 Euro jährlich

Diese Abschreibung reduziert Jonas’ steuerpflichtige Mieteinnahmen deutlich. Bei Mieteinnahmen von z. B. 8.000 Euro pro Jahr verringert sich das zu versteuernde Einkommen auf 4.760 Euro. Mit zusätzlichen Werbungskosten (Reparaturen, Verwaltung, Zinsen) kann die Steuerlast oft auf null sinken.

Wie der Trick langfristig funktioniert

Ehepaare können diesen Immobiliensteuertrick theoretisch alle 10 Jahre wiederholen: Der jeweilige Partner verkauft steuerfrei an den anderen, und der Käufer setzt erneut Abschreibungen an. Wichtig: Der Verkauf muss zum Marktwert erfolgen, und es ist ein notarieller Kaufvertrag notwendig.

Wichtige Hinweise für die Umsetzung

  • Marktgerechter Preis ist Pflicht, um steuerliche Probleme zu vermeiden.
  • Notar & Grundbuch sind auch bei Ehepartnern zwingend erforderlich.
  • Steuerberatung ist ratsam, um die Transaktion rechtssicher zu gestalten.

Fazit

Der Immobiliensteuertrick ist ein völlig legales und cleveres Modell für Ehepaare, um steuerfreie Gewinne zu erzielen und gleichzeitig durch erneute Abschreibungen die Steuerlast auf Mieteinnahmen deutlich zu senken.

Wenn du mehr solcher Steuertricks kennenlernen möchtest, um nicht dem Finanzamt dein hart erarbeitetes Geld überlassen zu müssen, dann solltest du dir das Geldheldenfreiheits 12-Wochen-Umsetzungscoaching anschauen. Dort ist ein Schwerpunkt das Thema Eigentum – wie du es schützt und wie du legal Steuern sparen kannst.

FAQ zum Immobiliensteuertrick

Ist der Immobiliensteuertrick legal?

Ja, der Immobiliensteuertrick ist vollkommen legal, solange alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Der Verkauf nach 10 Jahren Haltedauer ist steuerfrei, und ein Verkauf zwischen Ehepartnern ist von der Grunderwerbsteuer befreit. Wichtig: Der Kaufpreis muss marktgerecht sein und notariell beurkundet werden.

Wie oft kann man den Immobiliensteuertrick nutzen?

Ehepaare können den Immobiliensteuertrick theoretisch beliebig oft nutzen, solange jeweils die Spekulationsfrist von 10 Jahren eingehalten wird. Nach Ablauf der Frist kann der aktuelle Eigentümer steuerfrei an den Ehepartner verkaufen, wodurch neue Abschreibungen entstehen.

Fällt beim Immobiliensteuertrick wirklich keine Grunderwerbsteuer an?

Richtig. Verkäufe zwischen Ehegatten sind laut § 3 Nr. 4 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) von der Grunderwerbsteuer befreit. Das gilt unabhängig vom Kaufpreis, solange die Ehe rechtlich besteht.

Welche Risiken gibt es beim Immobiliensteuertrick?

Das größte Risiko ist, dass das Finanzamt den Verkauf nicht anerkennt, wenn der Kaufpreis zu weit vom Marktwert abweicht oder die Transaktion nicht ordnungsgemäß abgewickelt wird. Deshalb sind ein marktgerechter Preis, ein Notarvertrag und eine professionelle steuerliche Beratung entscheidend.

Lohnt sich der Immobiliensteuertrick auch bei kleineren Immobilienwerten?

Ja, auch bei Immobilien mit niedrigeren Werten kann der Trick sinnvoll sein. Die steuerfreie Gewinnmitnahme und die erneute Abschreibung führen in vielen Fällen zu einer deutlichen Steuerersparnis – selbst wenn die Kaufpreise nicht extrem hoch sind.


Dieser Artikel erschien auf LinkedIn am 30. 07. 2025. Sie wollen mehr über mein Partnernetzwerk Geldhelden wissen?


 

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Untervermietung – so klappt es

Sie wollen als Mieter untervermieten? – Was Mieter zur Genehmigung und zu Haftungsfragen wissen sollten, um Fallen zu vermeiden.

Untervermietung – Vorteile und Gefahren

(DJD). Die beste Freundin oder der beste Freund benötigt von jetzt auf gleich eine neue Unterkunft? Oder man plant eine längere Abwesenheit und möchte die Wohnung nicht unbewohnt lassen? In diesen Fällen ist Umsicht geboten. Denn was nach freundschaftlicher Hilfe oder wirtschaftlicher Notwendigkeit klingt, muss auch regelkonform ablaufen. Sobald jemand dauerhaft einzieht, handelt es sich nicht mehr um einen Besuch, sondern um eine Untervermietung – und für diese benötigen Mieter vorab eine Zustimmung.

Frühzeitig mit dem Vermieter sprechen

Der Mietvertrag für eine Wohnung besteht lediglich zwischen Mieter und Vermieter. Grundsätzlich dürfen Mieter sechs bis acht Wochen lang Gäste bei sich aufnehmen. Wenn der Besuch allerdings länger dauert, gelten diese Gäste als Mitbewohner. „Deshalb ist unbedingt die Erlaubnis des Vermieters erforderlich, wenn noch eine andere Person in der Wohnung leben möchte“, erklärt Andreas Süßenbach, Leiter Operations beim Vonovia Kundenservice.

„Mieter dürfen die Wohnung teilweise untervermieten, wenn sie groß genug dafür ist. In Ausnahmefällen ist auch eine zeitweise vollständige Untervermietung möglich. In beiden Fällen ist jedoch die Voraussetzung, dass es ein sogenanntes berechtigtes Interesse, also gute Gründe für eine Untervermietung gibt“,

erläutert Andreas Süßenbach weiter. Zu diesen Gründen gehört beispielsweise, dass ein Mieter weniger Miete zahlen oder nicht mehr alleine wohnen möchte. Wer untervermieten möchte, sollte frühzeitig also das Gespräch mit seinem Vermieter suchen und sich die Zustimmung schriftlich einholen.

Rechtliche Fragen klären und Missverständnisse vermeiden

Über eins sollten sich alle, die untervermieten möchten, im Klaren sein: Gegenüber dem Vermieter haftet allein der Hauptmieter. Er ist beispielsweise dafür verantwortlich, dass die Miete pünktlich gezahlt wird oder dass sich der Untermieter an die Hausordnung hält. Auch für einen Schaden an der Wohnung, den ein Untermieter verursacht, haftet in der Regel der Hauptmieter.

Wenn ein Mieter unerlaubt untervermietet, kommen rechtliche Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 540 ins Spiel: Bei einem Verstoß gegen den Mietvertrag kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen. Dabei kann er auch gerichtlich fordern, dass der Hauptmieter die Untervermietung beendet. Und schließlich kann auch der Mietvertrag fristlos gekündigt werden.

„So weit möchten wir es natürlich in der Regel nicht kommen lassen. Zuerst sprechen wir erst einmal mit Mieterinnen und Mietern“, berichtet Andreas Süßenbach aus der Praxis bei Vonovia: „Sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind, ist eine Genehmigung auch rückwirkend möglich, ohne dass es Probleme gibt.“

Fazit

(DJD). Der Mietvertrag für eine Wohnung besteht lediglich zwischen Mieter und Vermieter. Grundsätzlich dürfen Mieter sechs bis acht Wochen lang Gäste bei sich aufnehmen. Wenn der Besuch allerdings länger dauert, gelten die Gäste als Mitbewohner. „Deshalb ist unbedingt die Erlaubnis des Vermieters erforderlich, wenn noch eine andere Person in der Wohnung leben möchte“, erklärt Andreas Süßenbach, Leiter Operations beim Vonovia Kundenservice.

Wer untervermieten möchte, sollte frühzeitig also das Gespräch mit seinem Vermieter suchen und sich die Zustimmung schriftlich einholen. Wichtig zu wissen: Gegenüber dem Vermieter haftet allein der Hauptmieter. Er ist beispielsweise dafür verantwortlich, dass die Miete pünktlich gezahlt wird, oder dass sich der Untermieter an die Hausordnung hält.

Geld verdienen mit Immobilien

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Lebensversicherung für Immobiliendarlehen

Eine Lebensversicherung zur Absicherung eines Immobiliendarlehens kann auch Steuervorteile bieten – doch nicht risikofrei

Mit Lebensversicherung Immobiliendarlehen tilgen?

Wer eine Immobilie finanziert, möchte Sicherheit – für sich selbst, für Angehörige und für den Kreditgeber. Eine Lebensversicherung zur Absicherung eines Immobiliendarlehens kann hier eine Lösung sein. Doch lohnt sich das wirklich?

Was bedeutet „Lebensversicherung zur Kreditsicherung“?

Bis vor zwanzig Jahren waren Lebensversicherungen zur Sicherung und Tilgung von Immobiliendarlehen sehr beliebt. Je nach individuellem Ziel und Sicherheitsbedürfnis nutzten Investoren eines der beiden gängigen Modelle:

  1. Absicherung durch eine Risikolebensversicherung: Für den Todesfall während der Kreditlaufzeit übernimmt die Versicherung die Restschuld oder zahlt einen festgelegten Betrag an die Hinterbliebenen.
  2. Tilgung über eine Kapitallebensversicherung: Bei diesem Modell wird das Darlehen nicht wie üblich ratenweise getilgt. Stattdessen zahlt der Kreditnehmer Zinsen an die Bank und Beiträge in eine kapitalbildende Lebensversicherung. Am Ende der Laufzeit wird mit der Versicherungssumme das Darlehen abgelöst.

Vorteile der Lebensversicherung zur Immobiliensicherung

✅ Absicherung der Familie im Todesfall

Eine Risikolebensversicherung stellt sicher, dass die Hinterbliebenen nicht mit der Restschuld belastet werden – die Immobilie bleibt im Familienbesitz.

✅ Steuerliche Vorteile (unter bestimmten Bedingungen)

Bei Kapitallebensversicherungen, die vor dem 01. 01. 2005 abgeschlossen wurden, kann die Auszahlung steuerfrei sein. Bei neueren Verträgen können unter bestimmten Voraussetzungen (12 Jahre Laufzeit, Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr) ebenfalls Steuervorteile greifen.

✅ Tilgung auf einen Schlag

Mit der Kombination aus Darlehen und Kapitallebensversicherung tilgen Investoren den Kredit nicht monatlich, sondern einmalig am Laufzeitende. Das schafft monatliche Liquidität, gerade in Phasen mit anderen hohen Ausgaben.

Achtung: Vorsicht bei der Tilgung von Immobiliendarlehen mit Zinsen aus dem Lebensversicherungsvertrag – Urteil des FG Düsseldorf vom 28. 02. 2025, 10 K 492/22 F

✅ Planungssicherheit

Feste Beiträge und ein fixer Versicherungsschutz bieten ein hohes Maß an Planbarkeit.

Nachteile und Risiken dieser Finanzierungsform

❌ Komplexität und Intransparenz

Die Kombination aus Darlehen, Zinsbindung, Versicherung, Laufzeit und Rückkaufswert ist schwer zu durchschauen, weil sich – im Gegensatz zu vor 2005 – die rechtlichen, steuerrechtlichen und Kapitalmarktbedingungen mehrfach geändert haben.

❌ Niedrige Renditen bei Kapitallebensversicherungen

Je niedriger der Garantiezins, desto geringer die Erträge klassischer Kapitallebensversicherungen. Derzeit liegen sie vielfach unterhalb der Inflation.

❌ Kostenintensive Vertragsstruktur

Kapitallebensversicherungen enthalten Abschluss- und Verwaltungskosten, die die Rendite mindern. Auch Kredite ohne Tilgung (endfällige Darlehen) haben oft höhere Zinsen.

❌ Abhängigkeit vom Kapitalmarkt

Die Auszahlungssumme der Lebensversicherung hängt häufig vom Erfolg der Kapitalanlage ab. Bei schlechter Entwicklung kann die Versicherungssumme nicht ausreichen, um das Darlehen vollständig zu tilgen.

Für wen ist das Modell geeignet?

Die Kombination aus Immobiliendarlehen und Lebensversicherung kann sinnvoll sein für:

  • Familien mit hohem Absicherungsbedarf
  • Gutverdienende mit hoher Steuerlast, die gezielt Steuervorteile nutzen wollen
  • Selbstständige, die flexibel tilgen wollen oder müssen
  • Personen mit Erbschaften oder später erwarteten Auszahlungen, die erst zum Laufzeitende zur Verfügung stehen

Alternativen zur Lebensversicherung als Kreditsicherung

  • Annuitätendarlehen mit konstanter Tilgung
  • Risikolebensversicherung separat zur Kreditabsicherung
  • Bausparvertrag als Tilgungsinstrument
  • ETF-Sparpläne zur Kapitalbildung parallel zum Darlehen (nur für risikoaffine Kreditnehmer)

Fazit: Lebensversicherung zur Immobilienabsicherung – Ja oder Nein?

Die Kombination aus Lebensversicherung und Immobiliendarlehen ist kein Standardmodell, sondern eine individuelle Finanzstrategie. Sie bietet Vorteile in puncto Absicherung und Liquiditätsplanung, bringt jedoch Risiken und Kosten mit sich. Wer diesen Weg gehen möchte, sollte sich unbedingt unabhängig beraten lassen – idealerweise durch einen Honorarberater oder auf eigene Rechnung mit ausreichendem Wissen und Zeitinvestition.

Dafür bietet Paul Misar einen leicht verständlichen und zugleich fundierten Zugang mit seinem Gratis-Buch:

Paul Misar

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Batteriespeicher für PV-Anlagen – lohnt sich die Investition?

Batteriespeicher für PV-Anlagen können eine Immobilie aufwerten, ihre Nutzung zukunftssicherer und wirtschaftlicher machen.

Batteriespeicher für PV-Anlagen – lohnt sich die Investition für Immobilieninvestoren

Die Nachfrage nach nachhaltigen Energielösungen steigt rasant, und mit ihr das Interesse an PV-Anlagen mit Speicher. Gerade für Immobilieninvestoren bieten sich hier vielversprechende Möglichkeiten, nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch wirtschaftlich effizienter zu handeln. Doch lohnt sich die Investition wirklich? Und welche Vorteile bringt eine Solaranlage mit Speicher speziell für Immobilienbesitzer?

Wie funktioniert ein Batteriespeicher für PV-Anlagen?

Klassische Photovoltaikanlagen erzeugen tagsüber Strom, der entweder direkt genutzt oder ins Netz eingespeist wird. Ohne einen Speicher kann jedoch der nicht genutzte Strom nicht für den Eigenverbrauch am Abend oder in der Nacht genutzt werden. Hier kommt die Speichertechnologie ins Spiel: Sie ermöglicht es, den tagsüber erzeugten Solarstrom zu speichern und bei Bedarf abzurufen. So kann der Eigenverbrauchsanteil erheblich gesteigert und die Abhängigkeit vom Stromnetz reduziert werden.

Vorteile für Immobilieninvestoren

  1. Wertsteigerung der Immobilie
    Immobilien mit moderner, nachhaltiger Energietechnik sind gefragter. Eine PV-Anlage mit Speicher kann den Wiederverkaufswert sowie die Attraktivität für potenzielle Mieter oder Käufer erhöhen.
  2. Attraktive Rendite durch Einsparungen
    Die Energiepreise steigen kontinuierlich. Durch den Eigenverbrauch von Solarstrom lassen sich die Energiekosten erheblich senken. Gerade in Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien kann sich dies langfristig finanziell lohnen.
  3. Mieterstrommodelle als zusätzliche Einnahmequelle
    Investoren können den erzeugten Strom nicht nur selbst nutzen, sondern auch an Mieter weiterverkaufen. So entstehen zusätzliche Einnahmequellen, die die Rentabilität der Investition steigern.
  4. Steuervorteile und Förderungen nutzen
    Staatliche Förderprogramme und steuerliche Vergünstigungen machen die Investition in eine Solaranlage mit Speicher noch attraktiver. Insbesondere Abschreibungen und zinsgünstige Kredite können genutzt werden, um die Anfangsinvestition abzufedern.
  5. Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien erfüllen
    Nachhaltige Investments sind nicht nur ein Trend, sondern werden zunehmend zur Pflicht. Wer in umweltfreundliche Technologien investiert, verbessert seine ESG-Bilanz und kann von entsprechenden Finanzierungsangeboten profitieren.

Kosten und Amortisation

Die Kosten einer PV-Anlage mit Speicher variieren je nach Größe und Leistung. Für eine typische Anlage auf einem Einfamilienhaus muss man mit Investitionskosten zwischen 15.000 und 30.000 Euro rechnen. In größeren Immobilien fallen die Kosten entsprechend höher aus, jedoch können Skaleneffekte genutzt werden. Die Amortisationszeit liegt je nach Strompreis und Nutzung zwischen 8 und 15 Jahren.

Fazit: Eine lohnenswerte Investition?

Erwin Kielstein: Photovoltaik und BatteriespeicherFür Immobilieninvestoren bietet die Kombination aus Solaranlage und Speicher zahlreiche Vorteile: Sie steigert den Immobilienwert, senkt Energiekosten, ermöglicht neue Einnahmequellen und erfüllt ESG-Kriterien. Durch staatliche Förderungen und steigende Energiepreise wird die Rentabilität weiter erhöht. Wer langfristig plant, kann mit einer Solaranlage mit Speicher eine nachhaltige und wirtschaftlich attraktive Investition tätigen.

Jetzt handeln: Prüfen Sie Ihre Immobilien auf das Potenzial für eine Solaranlage mit Speicher und sichern Sie sich nachhaltige Renditen!

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Städtepartnerschaft Krefeld – Uljanowsk

Die Idee der Städtepartnerschaft entstand … um die durch zwei Weltkriege in Europa aufgerissenen Wunden zu heilen. Und jetzt?

Städtepartnerschaft kann zusammenführen

Städtepartnerschaften sind mehr als nur symbolische Freundschaften zwischen zwei Kommunen. Sie stehen für internationale Zusammenarbeit, kulturellen Austausch und wirtschaftliche Zusammenarbeit.

„Die Idee der Städtepartnerschaft entstand hauptsächlich nach dem Zweiten Weltkrieg als Initiative der Basis, um die durch zwei Weltkriege in Europa aufgerissenen Wunden zu heilen. Städtepartnerschaften sind ein öffentlichkeitswirksames und langfristig effektives Instrument, um Menschen aus verschiedenen Ländern zusammenzuführen. Im Mittelpunkt steht der Austausch der Bürger über das Instrument Städtepartnerschaft, die konkrete Ausgestaltung dementsprechend vielfältig.“ (bpb.de, zuletzt aufgerufen am 04.01.2025)

Städtepartnerschaft Krefeld – Uljanowsk

Die Städtepartnerschaft zwischen Krefeld und Uljanowsk besteht seit Mai 1993.

Allerdings ruht auch diese Städtepartnerschaft derzeit. Der Stadtrat von Krefeld hat wegen des Krieges in der Ukraine beschlossen, die Partnerschaft vorerst ruhen zu lassen[2]. Oberbürgermeister Frank Meyer informierte seinen russischen Amtskollegen Dmitry Vavilin über diese Entscheidung in einem Brief.

„Er betont in dem Schreiben, dass die Stadt Krefeld wisse, dass die militärische Aggression in der Ukraine nicht unmittelbar vom russischen Volk ausgehe, sondern der Präsident und die Staatsführung dafür die erste Verantwortung trage. Er beschreibt aber gleichzeitig, dass der Krieg für die partnerschaftliche Beziehung zwischen Krefeld und Uljanowsk eine massive Belastung darstelle und man deshalb gemeinschaftlich im Rat die Entscheidung getroffen habe, die Städtepartnerschaft vorerst zu pausieren.“

Im 18. und 19. Jahrhundert entwickelte sich Krefeld zu einem bedeutenden Zentrum der europäischen Seiden- und Textilindustrie. Bereits 1887 wurde Krefeld Großstadt. In den 1920er und 1930er Jahre galt Krefeld als eine bedeutende Bauhaus-Stadt in Nordrhein-Westfalen.

Vor der Aussetzung der Partnerschaft gab es verschiedene Aktivitäten im Rahmen der Städtepartnerschaft:

  1. Kontakte wurden durch die deutsch-russische Gesellschaft, die Stadtwerke Krefeld AG, das Helios Klinikum sowie kirchliche und soziale Verbände gepflegt.
  2. Der Chor der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde St. Maria aus Uljanowsk trat mehrfach in Krefeld auf.
  3. Es gab Überlegungen seitens der Russischen Orthodoxen Kirchengemeinde Krefeld, die Kontakte zu beleben.

Wie sich Uljanowsk in den letzten 15 Jahren veränderte

Uljanowsk liegt südöstlich von Moskau an der Wolga, die hier zum Kuibyschewer Stausees aufgestaut ist. Zur Partnerstadt Uljanows stieß ich heute auf ein aktuelles Video vom Januar 2025. Darin wird gezeigt, wie sich Uljanowsk gerade in den letzten 15 Jahren veränderte. In den westlichen Ländern glauben ja immer noch viele, Moskau sei die Fassade Russlands, während alles andere verfallen sei.

Vielleicht auch eine Anregung für Krefeld, sich wieder mit der Partnerstadt auszutauschen.  😉

Der Nutzen von Städtepartnerschaften heute

Heutzutage sind Städtepartnerschaften ein globales Netzwerk, das vielfältige Vorteile bietet. Von kleinen Gemeinden bis hin zu Metropolen nutzen viele Kommunen diese Verbindungen, um sich auf unterschiedlichen Gebieten auszutauschen und zusammenzuarbeiten.

Städtepartnerschaften ermöglichen es, Traditionen, Kunst und Lebensweisen anderer Länder kennenzulernen. Veranstaltungen wie Austauschprogramme, Festivals oder Kunstausstellungen bringen Menschen zusammen und fördern das Verständnis füreinander.

Viele Städtepartnerschaften fördern die lokale Wirtschaft. Durch Handelsbeziehungen, gemeinsame Projekte und Tourismus entstehen neue Möglichkeiten für Unternehmen und Kommunen. Besonders in Zeiten der Globalisierung sind solche Kontakte wertvoll.

Schüler- und Studentenaustauschprogramme, Forschungskooperationen und Sprachreisen sind oft Teil von Städtepartnerschaften. Sie bieten jungen Menschen die Chance, interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln und wertvolle Auslandserfahrungen zu sammeln.

Viele Partnerschaften arbeiten an gemeinsamen Projekten im Bereich Klimaschutz und nachhaltige Stadtentwicklung. Beispielsweise können Ideen und Technologien ausgetauscht werden, um Umweltschutzmaßnahmen effektiver zu gestalten.

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Immobilien und Steuern – Auskunftspflichten von Vermietern

Wer Immobilien vermietet, hat gegenüber dem Finanzamt Auskunftspflichten, damit die Steuern richtig festgesetzt werden können.

Auskunftspflichten zu Steuern für Kapitalanleger

Investitionen in Immobilien sind eine bewährte Strategie zur Vermögenssicherung und zum Aufbau eines passiven Einkommens. Kapitalanleger wissen, dass ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerlich erfasst. Diese sind in der Steuererklärung Anlage V dem Finanzamt bekanntzugeben.

1. Meldepflicht der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien gelten in Deutschland als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) und sind steuerpflichtig. Kapitalanleger sind daher verpflichtet, diese Einkünfte in der jährlichen Einkommensteuererklärung anzugeben. Hierzu gehört:

  • Mieteinnahmen: Sämtliche Einnahmen aus der Vermietung, inklusive Mietzahlungen, Nebenkostenpauschalen sowie einmalige Sonderzahlungen wie Abstandszahlungen.
  • Nebeneinkünfte: Zusätzliche Einkünfte wie Zahlungen für Stellplätze oder Einnahmen aus Untervermietungen.
  • Leistungen von Mietern: Sachleistungen oder Zahlungen für Modernisierungen durch den Mieter, sofern diese als geldwerter Vorteil anzusehen sind.

2. Angabe von Werbungskosten

Zur Festsetzung der Steuern können Eigentümer vermieteter Immobilien auch ihre Werbungskosten angeben, um steuerliche Vorteile geltend zu machen. Dazu gehören unter anderem:

  • Schuldzinsen für Immobilienkredite
  • Grundsteuer
  • Abschreibungen auf Gebäude (AfA)
  • Kosten für Instandhaltung, Renovierung und Modernisierung
  • Maklergebühren
  • Verwaltungskosten
  • Rechts- und Steuerberatungskosten

Belege und Aufzeichnungen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung haben Vermieter aufzubewahren und vorzuhalten, um Nachweise auf Nachfrage des Finanzamts erbringen zu können.

3. Pflichten bei Auslandseinkünften

Kapitalanleger, die Immobilien im Ausland besitzen, müssen auch diese Einkünfte in Deutschland angeben, sofern sie hier unbeschränkt steuerpflichtig sind. Zwar können Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eine Steuerbefreiung ermöglichen, dennoch besteht die Pflicht zur Angabe der ausländischen Mieteinnahmen.

4. Erklärungspflichten zu Steuern bei Verlusten

Sollten die Kosten für die Immobilie höher sein als die Einnahmen, entsteht ein sogenannter negativer Überschuss. Diese Verluste können steuermindernd geltend gemacht werden. Allerdings prüft das Finanzamt genau, ob eine Liebhaberei vorliegt, also die Immobilie nur aus privaten Gründen gehalten wird und keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Eine detaillierte Begründung der Absicht, langfristig Überschüsse zu erzielen, kann in solchen Fällen entscheidend sein.

5. Konsequenzen unvollständiger oder falscher Angaben zu Steuern

Wer seine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht oder unvollständig angibt, riskiert:

  • Steuernachzahlungen inklusive Zinsen gem. § 233a Abgabenordnung (AO) und möglicher Strafzuschläge
  • Steuerhinterziehungs-Vorwürfe, zumindest den Vorwurf der leichtfertigen Steuerverkürzung, die zu empfindlichen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gem. § 370ff AO führen können
  • Nachforderungen über mehrere Jahre, da das Finanzamt bis zu zehn Jahre rückwirkend prüfen kann, wenn eine Steuerhinterziehung vermutet wird – vgl. § 169 (2) AO.

6. Mitwirkungspflichten steuerpflichtiger Vermieter

Steuerpflichtige sind zur Mitwirkung im Besteuerungsverfahren verpflichtet:

  • „Sie kommen der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen und die ihnen bekannten Beweismittel angeben.“ – § 90 (1) AO
  • „Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte zu erteilen.“ – § 93 (1) AO.
  • „Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde auf Verlangen Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen.“ – § 97 (1) AO.

7. Auskunftspflicht und Datenschutz

In einem Urteil vom 13. 08. 2024 entschied der Bundesfinanzhof (BFH),

  1. Wenn das Finanzamt Mietverträge vom Vermieter nach § 97 AO anfordert, sind die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten.
  2. Mieter müssen der Weitergabe ihrer Daten an das FA nicht zustimmen, weil die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c DSGVO gerechtfertigt ist.
  3. Es ist regelmäßig zulässig, Mietverträge an das Finanzamt zu senden.

Dem Urteil lag die Klage eines Vermieters zugrunde, der sich weigerte, dem Finanzamt die Mietverträge und die Namen seiner Mieter zur Verfügung zu stellen. Er begründete sie damit, dass die Weitergabe dieser Informationen das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung seiner Mieter verletze. Zwar stimmte das Finanzgericht dem Kläger teilweise zu und erkannte als Belege eine vom Vermieter selbst aufgestellte Liste der Mietverhältnisse ohne Namensnennung der Mieter an. Weitergehende Mieterdaten seien nicht erforderlich.

Letztendlich entschied jedoch der Bundesfinanzhof, dass die Anforderung von Urkunden und Unterlagen auch im Rahmen der Veranlagung grundsätzlich zulässig sei, wenn diese zur Sachverhaltsklärung notwendig und geeignet sind. Das ist bei den angeforderten Mietverträgen der Fall. Mit der Anforderung der Daten erfülle das Finanzamt eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Diese kann nicht durch ein vertragliches Verbot einer Weitergabe ausgeschlossen werden.

Auch für einen möglichen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung sieht der BFH keine Anzeichen. Mit seiner Rechtsauffassung stützt der BFH verschiedene Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes. Dieser sieht in einer ordnungsgemäßen Steuererhebung eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe, die eine Verarbeitung der Mieterdaten rechtfertigt.

Quelle: BFH-Urteil vom 13.8.2024, Az. IX R 6/23

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Städtepartnerschaft Emden – Archangelsk

Die Idee der Städtepartnerschaft entstand … um die durch zwei Weltkriege in Europa aufgerissenen Wunden zu heilen. Und jetzt?

Städtepartnerschaft kann zusammenführen

Städtepartnerschaften sind mehr als nur symbolische Freundschaften zwischen zwei Kommunen. Sie stehen für internationale Zusammenarbeit, kulturellen Austausch und wirtschaftliche Zusammenarbeit.

„Die Idee der Städtepartnerschaft entstand hauptsächlich nach dem Zweiten Weltkrieg als Initiative der Basis, um die durch zwei Weltkriege in Europa aufgerissenen Wunden zu heilen. Städtepartnerschaften sind ein öffentlichkeitswirksames und langfristig effektives Instrument, um Menschen aus verschiedenen Ländern zusammenzuführen. Im Mittelpunkt steht der Austausch der Bürger über das Instrument Städtepartnerschaft, die konkrete Ausgestaltung dementsprechend vielfältig.“ (bpb.de, zuletzt aufgerufen am 04.01.2025)

Städtepartnerschaft Emden – Archangelsk

Die niedersächsischen Hafenstadt Emden schloss 1989 eine Städtepartnerschaft mit der russischen Hafenstadt Archangelsk ab.

Die Emdener Ratsvertreter haben ihre Städtepartnerschaft zu Archangelsk allerdings ausgesetzt und informieren darüber:

„Die Städtepartnerschaft mit der russischen Stadt Archangelsk ist in offiziellen Belangen vorübergehend ausgesetzt. Dies haben die Emder Ratsvertreter*innen im März 2022 entschieden. „

Im Sinne der Aussagen der Bundeszentrale für politische Bildung war es vielleicht nicht die beste Idee, die Städtepartnerschaft auszusetzen und damit auf „ein öffentlichkeitswirksames und langfristig effektives Instrument, um Menschen aus verschiedenen Ländern zusammenzuführen“ zu verzichten.

Emden hat eine reiche Stadtgeschichte … und zahlte wie viele andere deutsche Städte für den verbrecherischen Zweiten Weltkrieg. Insgesamt führten 80 Luftangriffe mit Bombenabwürfen zu 413 Opfern, darunter Emder Bürger, Zwangsarbeiter und Soldaten

„Der schwerste Luftangriff, geflogen von der britischen RAF ereignete sich am 6. September 1944. Diesem Angriff fiel die gesamte Emder Altstadt zum Opfer.“ (emden.de, zuletzt aufgerufen am 04.01.2025)

Die offizielle Webseite zur Emdener Stadtgeschichte schließt leider mit dem Jahr 2000. Der letzte Eintrag dazu leutet:

„Im November 1995 wurde die Johannes-a-Lasco-Bibliothek feierlich eröffnet.“ (ebd.)

Wie sich Archangelsk in den letzten 15 Jahren veränderte

Zur Partnerstadt Archangelsk stieß ich von einigen Tagen auf ein aktuelles Video vom Dezember 2024. Darin wird gezeigt, wie sich Archangelsk gerade in den letzten 15 Jahren veränderte. Vielleicht auch eine Anregung für Emden, sich wieder mit der Partnerstadt auszutauschen.  😉

Ein Russe in Amerika kommentierte dieses Video unlängst sarkastisch:

„Wie Sie selbst sehen können, fährt das Regime des blutigen Tyrannen Putin fort, Russland durch den Bau moderner Städte, Autobahnen, Krankenhäuser, Schulen und Sportanlagen zu zerstören. Die Russen sterben vor Hunger in den Supermärkten, während sie versuchen zu entscheiden, welche Art von Fleisch oder Avocado sie kaufen sollen. Wie Sie also selbst sehen können, wirken die Sanktionen und Putins Regime wird jeden Moment fallen.“

Der Nutzen von Städtepartnerschaften heute

Heutzutage sind Städtepartnerschaften ein globales Netzwerk, das vielfältige Vorteile bietet. Von kleinen Gemeinden bis hin zu Metropolen nutzen viele Kommunen diese Verbindungen um sich auf unterschiedlichen Gebieten auszutauschen und zusammenzuarbeiten.

Städtepartnerschaften ermöglichen es, Traditionen, Kunst und Lebensweisen anderer Länder kennenzulernen. Veranstaltungen wie Austauschprogramme, Festivals oder Kunstausstellungen bringen Menschen zusammen und fördern das Verständnis füreinander.

Viele Städtepartnerschaften fördern die lokale Wirtschaft. Durch Handelsbeziehungen, gemeinsame Projekte und Tourismus entstehen neue Möglichkeiten für Unternehmen und Kommunen. Besonders in Zeiten der Globalisierung sind solche Kontakte wertvoll.

Schüler- und Studentenaustauschprogramme, Forschungskooperationen und Sprachreisen sind oft Teil von Städtepartnerschaften. Sie bieten jungen Menschen die Chance, interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln und wertvolle Auslandserfahrungen zu sammeln.

Viele Partnerschaften arbeiten an gemeinsamen Projekten im Bereich Klimaschutz und nachhaltige Stadtentwicklung. Beispielsweise können Ideen und Technologien ausgetauscht werden, um Umweltschutzmaßnahmen effektiver zu gestalten.

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