Thomas Schulze

Author Archives: Thomas Schulze

Ich helfe seit 1996 Interessenten, leichter und schneller Immobilien zur Vermögensmehrung und Vermögenssicherung zu erwerben und dabei alle Vorteile der Umwandlung von Steuern in Vermögen zu nutzen, auch wenn sie sich bisher noch wenig mit diesen Anlagemöglichkeiten auskennen.

Zwangsversteigerung – Gewinn kann steuerpflichtig sein

Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks kann steuerlich ein privates Veräußerungsgeschäft sein. Der Gewinn ist gegebenenfalls zu versteuern.

Zwangsversteigerung ist privates Veräußerungsgeschäft

ZwangsversteigerungSteuerlich beurteilte das Finanzgericht Düsseldorf in einem Klagefall die Eigentumsübergang eines Grundstücks durch Zwangsversteigerung als ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 (1) Einkommensteuergesetz (EStG).

Im dem Klagefall ging es um zwei Grundstücke des Klägers. Beide Grundstücke hatte er im Jahr 2009 selbst im Wege der Zwangsversteigerung erworben. Im Jahr 2019 wurden die Grundstücke erneut zwangsversteigert.

Das Finanzamt bewertete die Zwangsversteigerungen als private Veräußerungsgeschäfte und versteuerte den Gewinn als „sonstige Einkünfte“ (§ 22 Nr. 2 EStG).

Demgegenüber sah der Kläger im Eigentumsverlust aufgrund einer Zwangsversteigerung eine „Enteignung“. Die die Zwangsversteigerung beruhe nicht auf einem willentlichen Entschluss des Eigentümers.

Das Finanzgericht beurteilte wie zuvor das Finanzamt die Zwangsversteigerung als willentliche Entscheidung des Eigentümers. Denn er könne ja die Versteigerung verhindern, indem er die Schuld tilgt. Das wäre demgegenüber bei einer Enteignung nicht möglich. Ob der Schuldner tatsächlich die finanzielle Schuld tilgen könne, sei unbeachtlich.

Zum Marktführer für Zwangsversteigerungen

Frist für steuerfreies Veräußerungsgeschäft

Private Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken bleiben gem. § 23 (1) Nr. 1 Satz 3 EStG steuerfrei unter folgender Bedingung:

„Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden“.

Deshalb ist es für die Steuerfreiheit auch wichtig, dass die 10-Jahresfrist eingehalten wird. Gerade bei Grundstücken ist das immer wieder eine Quelle für Fehlkalkulationen, geht es doch um den steuerlich entscheidenden Zeitpunkt.

Im konkreten Fall verwies der Kläger bei der Fristberechnung auf das Datum des Zuschlagbeschlusses, das nach dem Zeitpunkt der Abgabe des Meistgebots lag. Unter dieser Bedingungen sei die Zehnjahresfrist abgelaufen sei.

Im Gegensatz dazu legte das Gericht für diese Fristberechnung das obligatorische Rechtsgeschäft zugrunde. Bei einer Zwangsversteigerung sei der Tag der Abgabe des jeweiligen Meistgebots entscheidend. Der Zuschlag, mit dem der Eigentumsübergang vollzogen wird, sei der „dingliche“ Akt der Eigentumsübertragung, der für die Fristberechnung unerheblich sei.

Quelle: FG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2021 Az. 2 K 2220/20 E

Paul Misar

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2020news enthüllt organisierten Bankenbetrug

Bankenbetrug beim Immobilienkauf kommt immer wieder vor. 2020News publiziert am 16.02.2021 den unveröffentlichten Text einer Druckfahne des Spiegels aus dem Jahr 1999.

Ungedruckter Spiegelartikel aus 1999: „Organisierter Massenbetrug“

Bankenbetrug2020News publizierte am 16.02.2021 den unveröffentlichten Text einer Druckfahne des SPIEGEL aus dem Jahr 1999.

In dem unveröffentlichten Text wollte der SPIEGEL – damals noch unter Stefan Aust ein Muster an kritischem Journalismus – über kriminelle Machenschaften von Banken im Immobilienbereich berichten. Besonders die Hypo-Vereinsbank arbeitete eng mit Drückerkolonnen zusammen, um gutgläubigen Immobilienkäufern  angeblich „bankgeprüfte“ Wohnungen zu verkaufen.

Doch diese waren lediglich einen Bruchteil des gezahlten Kaufpreises wert. Der Kaufpreis enthilet – für den Käufer unerkennbar – zwischen 22 bis 45 Prozent Vermittlungsprovisionen. Zudem stellte die Bank fiktive Wertermittlungskosten in Rechnung.

„Aufgabe der Drücker war, diese Kundschaft mit geschönten Berechnungen und falschen Versprechungen zum Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung zu überreden: Steuerersparnisse und Mieteinnahnmen seien so hoch, dass die Erwerber damit mühelos Zins und Tilgung zahlen könnten; und nach ein paar Jahren könne die Wohnung mit Gewinn verkauft werden.

Mit solchen Argumenten haben über 100 Vertriebsgesellschaften der Hypo Kreditnehmer zugeführt. Auch im Interesse der Bankmanager strichen die Vermittler zwischen Käufern und Verkäufern gewaltige Provisionen ein, die den Kaufpreis – und damit die Kreditsumme nach oben trieben. Auf den Abgabepreis der Bauträger packten sie Provisionen von zumeist 22 bis 30 Prozent, zuweilen auch 45 Prozent und mehr.

Immobilienmakler nehmen maximal sechs Prozent. Weil eine Wohnung schwer verkäuflich ist, wenn der Vermittler 30 Prozent Provision fordert, war der Aufschlag als Innenprovision im Kaufpreis versteckt – mit Wissen der Bank, die den Erwerbern solche Provisionen finanzierte.“ (zitiert nach: 2020news.de, 16.02.2021)

Bankenbetrug – Staatshilfe statt Gerichtsverfahren

Als dann die Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 hereinbrach, geriet die Hypo-Vereinsbank-Tochter Hypo Realestate mit den faulen Krediten selbst in die Krise. Nur Dank ihrer Verstaatlichung 2009 und Hilfsgeldern aus dem Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) wurde die Bank mit mit Steuermitteln und Staatsgarantien in Höhe von 143 Milliarden Euro gerettet.

Während so eine „systemrelevante“ Bank und vor allem deren Gesellschafter gerettet wurden, verloren geprellte Immobilienanleger und Steuerzahler viel Geld. Zu den Anwälten, die damals den Bankenbetrug mit aufdeckten und geprellten Anlegern halfen, gehörte übrigens auch Reiner Füllmich, der heutzutage zu den entschiedensten Anwälten im Corona-Ausschuss gehört.

Der SPIEGEL von damals unter der Chefredaktion von Stefan Aust zeichnete sich durch gründlich recherchierte Beiträge aus. Das ganze Gegenteil zum SPIEGEL von heute.

Über seine Arbeit schreibt Aust in seiner Autobiografie „Zeitreise“

„Es wurde mir von Tag zu Tag deutlicher bewusst, welches Privileg es war, als ’so eine Art Journalist‘, wie ich immer gern gesagt hatte, am Straßenrand der Geschichte zu stehen.“

 


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Meldepflicht für Immobiliengeschäfte

Meldepflicht! – Vorsicht bei Immobiliengeschäften. Rechtsanwälte oder Notare können sich nicht auf ihre Verschwiegenheitspflicht berufen.

Meldepflicht für auffällige Immobiliengeschäfte

Stop - MeldepflichtJeder Kauf oder Verkauf von Immobilien ist notariell zu beurkunden. Zwangsläufig sind Rechtsanwälte und Notare bei solchen Transaktionen einzubeziehen. Fallen diesen Personen dabei Gestaltungen auf, die möglicherweise von der Regel abweichen, also „auffällig“ sind, müssen sie diese melden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Hintergrund dieser Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Berlin war die Klage eines Rechtsanwalts und Notars gegen die Meldepflicht aus der 2020 in Kraft getretenen Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien. Gemäß dieser Verordnung ist er verpflichtet, der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bestimmte Sachverhalte bei Erwerbsvorgängen im Zusammenhang mit Immobilien zu melden.

Der Kläger berief sich darauf, dass eine solche Verpflichtung nicht mit seiner Verschwiegenheitspflicht vereinbar sei. Sie stelle vielmehr einen unverhältnismäßigen Eingriff in seine Berufsfreiheit dar.

Das Verwaltungsgericht Berlin wies dies mit Beschluss vom 05.02.2021 (Az. VG 12 L 258/20) zurück.

Nach der Berufsordnung für Rechtsanwälte gelte unter anderem die Pflicht zur Verschwiegenheit nicht, wenn andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zuließen. Auch für Notare gelten verschiedene Mitteilungs- und Auskunftspflichten. Das Interesse des Klägers müsse hinter dem im öffentlichen Interesse stehenden Rechtsgut der effektiven Geldwäschebekämpfung zurücktreten.

Betongold statt Sparbuch

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Immobilieninvestment schon ab 1 Euro

Kaum zu glauben, doch schon ab 1 (in Worten: einem) Euro sind Immobilieninvestments möglich. Schauen Sie selbst!

Immobilieninvestment ab 1 Euro

Immobilieninvestment ab 1 EuroWussten Sie, dass Sie schon ab einem Euro Ihr Immobilieninvestment starten können? Vielleicht reiben Sie sich jetzt ungläubig die Augen. Doch es ist möglich. Mit Crowdinvesting wird es möglich.

Und es kann sich lohnen für Einsteiger, die erst einmal ihre Angst vor einem Immobilieninvestment verlieren wollen.

Oder die ihr Kapital schützen und zugleich in verschiedene Immobilien streuen wollen.

Natürlich können Sie sich auch mit einer größeren Summe beteiligen. Am besten Sie informieren sich gleich. Tragen Sie unten einfach Ihre E-Mail-Adresse ein und holen Sie sich kostenfrei alle notwendigen Informationen:

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Immobilien – steigen die Preise nach Corona?

Wie würde der Lockdown die Immobilienpreise beeinflussen? Darüber wurde in den letzten Monaten viel spekuliert. Ein Wohnatlas lässt die tatsächliche Entwicklung erkennen.

Immobilienmarkt nach Corona

Viele Spekulationen um die Auswirkungen von Angebot und Nachfrage auf den Immobilienmarkt in der Corona-Zeit gab es in den letzten Monaten. Investoren und Verkäufer reagierten verunsichert. Nunmehr liegen aktuelle Zahlen aus dem Monat Mai vor. Sie lassen erkennen, wie es tatsächlich um die Immobilienbranche bestellt ist – und wie die nächste Entwicklung verlaufen könnte.

Doch letztendlich sind die Auswirkungen der Corona-Politik auf die Wirtschaft noch nicht detailliert vorhersehbar. Die Pleitewelle beginnt erst, das Konjunkturpaket ist stark umstritten und alternative Konzepte werden kaum zugelassen. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wirkt selbstverständlich auch auf die Immobilienbranche. Erfahrungsgemäß treten die Wirkungen jedoch immer mit einer zeitlichen Verzögerung von 12 bis 18 Monaten auf.

Sofern es um die kurzfristige Entwicklung der Immobilienbranche geht, liegen jetzt aktuelle Daten vom Mai vor. Die Postbank und das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) haben die Entwicklung der Kaufpreise für Immobilien in Deutschland ermittelt. Für jeden nachvollziehbar stehen sie im Wohnatlas 2020 zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Entwicklung von Angebot und Nachfrage

Unmittelbar nach der Regierungsentscheidung im März waren viele Marktteilnehmer verunsichert. Das  Angebot an Immobilien brach sehr stark ein. Derzeit liegt es aber sogar über dem Niveau von Anfang des Jahres. Denn Ende Mai wurden etwa 5 Prozent mehr Inserate gezählt als im Februar.

Bezogen auf den Gesamtmarkt ist dieser Anstieg jedoch nicht so hoch, dass die Immobilienpreise deshalb deutlich fallen. Mit nur 0,3 Prozent Zuwachs blieb die Anzahl der angebotenen Objekte relativ konstant. Bei Mietwohnungen stieg das Angebot jedoch um 11,1 Prozent.

Auch die Nachfrage wuchs erheblich. Eines der größten Immobilienportale meldet etwa 19 Prozent mehr Exposéansichten von Mietern. Käufer fragten rund 17 Prozent mehr nach und gaben auch mehr Gesuche auf.

Sowohl Immobilienbesitzer als auch Investoren können insoweit optimistisch sein.

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Schwarzarbeit – gravierende Nachteile für Immobilieneigentümer

Schwarzarbeit scheint für Immobilieneigentümer mitunter zwar illegal, aber vorteilhaft zu sein – die gravierenden Nachteile fallen meist erst später auf die Füße.

Schwarzarbeit für Immobilieneigentümer – wann liegt sie vor?

Schwarzarbeit vs. SteuernSchwarzarbeit, beispielsweise bei Renovierungen an Immobilien scheint mitunter für beide Seiten Vorteile zu haben. Doch wann ist die Grenze zu „Freundschaftsleistungen“ überschritten und wann liegt unter Umständen Schwarzarbeit vor?

Schwarzarbeit ist illegal – das weiß wohl jeder. Doch scheint sie manchen lukrativ, weil damit die Chance genutzt wird, Steuern und Sozialabgaben einzusparen. Auch wenn es nicht immer den Beteiligten bewusst ist: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, auch nicht vor weiteren Konsequenzen schützt.

Dienst- oder Werkleistungen, die ohne Gewinnerzielung oder Vergütung erbracht werden, gelten nicht als Schwarzarbeit.

Im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung – oder kurz „Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz“ (SchwarzArbG) – § 1 (2) ist in Deutschland seit 2004 festgelegt, was als „Schwarzarbeit“ gilt.

Kurz gesagt gilt als Schwarzarbeit eine Tätigkeit, bei der gegen Gesetze verstoßen wird, wie beispielsweise:

  • Verstoß gegen das Steuerrecht;
  • Verstoß gegen das Sozialversicherungsrecht;
  • Nicht-Einhaltung der Mitteilungspflicht gegenüber Behörden und Sozialträgern;
  • fehlende Anmeldung eines Gewerbes;
  • fehlende Eintragung in die Handwerksrolle.

Dadurch erhoffen sich Auftraggeber und Auftragnehmer ggf. bis zu 19 % Mehrwertsteuer, bis zu 42 % oder gar 45 % Einkommensteuer und ca. 20 % Sozialabgaben zu sparen. Ganz abgesehen davon, dass das Entgelt vielleicht auch noch unter die übliche Vergütung gedrückt wird.

Schwarzarbeit ist jedoch auch mit handfesten wirtschaftlichen Nachteilen verbunden.

Keine Gewährleistungsansprüche für Auftraggeber

Wer als Auftraggeber eine Handwerkerleistung „schwarz bezahlt“, also ohne Rechnung, hat schlechte Karten, wenn Leistungsmängel auftreten. Grundsätzlich bestehen keine Ansprüche auf Gewährleistung. Ob feuchte Wände, abblätternde Tapete oder Farbe, Kurzzschlüsse in der Elektroleitung… Pfusch bleibt Pfusch. Auftragnehmer müssen nicht nachbessern, Versicherungen müssen nicht zahlen.

Das hat der Bundesgerichtshof klar entschieden und damit dem Auftraggeber jegliche Ansprüche auf Gewährleistung abgesprochen (BGH-Urteil, 01.08.2013, Az. VII ZR 6/13).

Kein Vergütungsanspruch für Auftragnehmer

Doch auch Auftragnehmer haben Probleme, weil sie keinen Anspruch auf angemessene Bezahlung haben. So hat das OLG Düsseldorf entschieden (OLG Düsseldorf, 21.01.2020, Az. I-21 U 34/19) zeigt. Der Auftraggeber zahlte angeblich nicht den Gesamtbetrag. Auch bei einer  Vereinbarung über Schwarzarbeit entfällt jeder gesetzliche Anspruch auf Bezahlung und Gewährleistung.

Tipp für Immobilieneigentümer

Statt sich auf Schwarzarbeit einzulassen sollten Immobilieneigentümer statt der gesetzeswidrigen Schwarzabeit lieber die gesetzeskonformen steuerliche Möglichkeiten nutzen.

Als Vermieter oder Verpächter können sie die Leistungen an und in ihren Mietobjekten entweder sofort als Werbungskosten steuerlich absetzen oder als nachträgliche Herstellkosten über die Nutzungsdauer abschreiben. Gegebenfalls ist es auch möglich, gem. § 9 UStG steuerpflichtig zu vermieten oder zu verpachten und dadurch die Vorsteuer ziehen zu können.

Privatperson können die Arbeitsleistungen an ihrem Eigenheim oder ihren gemieteten Räumen inklusive Anfahrt als „haushaltsnahe Handwerkerleistungen“ gem. § 35a EStG bis 20 % der Kosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr als Steuerermäßigung nutzen.

Mietverluste in der Krise

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Immobilienpreise nach Corona-Krise

Die Corona-Krise wirkt sich auch auf Immobilienpreise aus – doch wie, das erscheint derzeit vielen als Buch mit sieben Siegeln. Welche Anhaltspunkte gibt es für die künftige Tendenz?

Corona-Krise dämpft Immobilienpreise

Corona-Krise und ImmobilienpreiseErinnern Sie sich noch, wie in den letzten Jahren die Immobilienpreise im Bundesdurchschnitt stiegen. Immobilienexperten der KPMG und der Immobilienakademie IREBS an der Universität Regensburg stellten in ihrer Studie Anfang Juni 2019 fest, dass in fast allen Nutzungsarten Immobilienpreise und Mieten Höchststände erreicht haben.

Besonders in den Ballungszentren wurde Immobilieneigentum für Durchschnittsverdiener schon kaum noch bezahlbar. Und jetzt?

„Die Corona-Krise hat den Immobilienmarkt erreicht. Für alle, die vom Eigenheim träumen, sind das keine guten Nachrichten. Zwar sinken die Preise für Häuser und Wohnungen, jedoch werden auch die Geldgeber wieder strenger.“ (n-tv.de, 10.04.2010)

Viele Experten rechnen nun erneut mit einem Boom nach Preisrückgängen! Doch wie realistisch ist diese Erwartung?

Nachfrage-Angebots-Schere bleibt

Im März begann in Deutschland der Ausnahmezustand der Corona-Krise. Im Zeitraum von Anfang März bis Mitte April 2020 sank die Anzahl der neu inserierten Mietwohnungen um ca. 38 Prozent. In den Großstädten sank das Angebot drastischer um minus 40 Prozent.

Aufgrund der wegfallenden Einnahmen infolge Kurzarbeit oder gar Wegfalls der Einnahmen haben viele Mieter zunächst ihren Umzug aufgeschoben. Wohnungsbesichtigungen fanden kaum noch statt – sind jetzt zunehmend wieder eher möglich.

Doch wer eine neue Wohnung braucht oder will, sucht zumindest langfristig weiter. Doch was für eine Wohnung und wann? Wenn die Arbeitslosigkeit steigt und die Katastrophenpolitik längere Zeit zu Einnahmeausfällen führt, wieviel Geld können Mieter dann noch für eine Wohnung aufbringen? Bedarf an Wohnraum ist nicht gleich zahlungsfähige Nachfrage.

Mieten steigen schon wieder

In den letzten Wochen registrierten Experten, dass die Mietpreis-Entwicklung zwischen -0,2 und +2,2 Prozent lag. Während in den Großstädten die Mieten eher sanken, sinde sie auf dem Land moderat gestiegen. Investoren könnten diese Tendenz nutzen.

Insbesondere seit Mitte April steigen die Mieten insgesamt wieder leicht. Hier wirkt wohl auch die Hoffnung, dass die Krisenprogramme der Regierungen finanziell bei den Verbrauchern ankommen. Ein Blick auf die Erfahrungen nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 scheint das zu bestätigen. Damals erholte sich der Markt für Mietwohnungen sehr schnell erholte und boomte dann sogar.

Finanzexperten und Politiker sehen allerdings zunehmend, dass die Corona-Krise zu einer stärkeren Rezession führt als die Krise 2008 (siehe bereits nzz.ch, 16.03.2020)

Zwickmühle für Immobilieninvestoren

Viele Immobilieninvestoren nutzen die steuerlichen und Liquiditätsvorteile einer Kreditfinanzierung.

„Problematisch für den einen oder anderen Käufer ist allerdings die Markteinschätzung der Banken, die offenbar auch mit sinkenden Immobilienpreisen rechnen und die Praxis ihrer Kreditvergabe entsprechend anpassen. So hat etwa die Hamburger Sparkasse gerade mitgeteilt, dass sie für Neukunden keine Baufinanzierungen mehr anbietet…

Einen anderen Weg beschreitet die Münchener Hypothekenbank. Sie bietet seit Ende März keine 100-Prozent-Finanzierungen mehr an, sondern vergibt Kredite nur noch bis 80 Prozent des Kaufpreises…

Andere Institute, wie die Wüstenrot, BBBank oder auch die ING teilen mit, dass sie für Finanzierungen von mehr als 80 Prozent des Kaufpreises höhere Zinsaufschläge verlangen.“ (n-tv.de, 10.04.2010)

Diese Reaktion der Geldinstitute stimmen auch mit den Empfehlungen von Creditreform an einen begrenzten Kundenkreis überein:

Kreditzurückhaltung

Wer über ausreichende Liquidität verfügt, die für die Immobilieninvestition reserviert ist, wird sich von dieser Kreditpolitik nicht beeindrucken lassen. Allerdings kann es nicht schaden, dabei auch zu berücksichtigen: Auch Mieter haben Kredite und sind möglicherweise von Banken so abhängig, dass ihre finanziellen Spielräume für Wohnen begrenzter sind.

Fazit:

Immobilieninvestoren müssen aktuell deutlich mehr Einflussfaktoren auf ein nachhaltiges Investment beachten, als noch vor der Corona-Krise.

Betongold statt Sparbuch

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Corona – was wird mit meiner Immobilie?

Wegen der Corona Panik fragen sich viele Immobilieneigentümer, soll ich jetzt lieber verkaufen oder noch warten, wie sich der Markt entwickelt?

Corona – was wird mit meiner Immobilie

Corona und ImmobilienpreiseViele Immobilieneigentümer fragen sich in Krisensituationen: Soll ich jetzt lieber verkaufen oder noch warten, wie sich der Markt entwickelt?

Gleichzeitig fragen sich Kaufinteressenten: Soll ich jetzt kaufen oder warten, ob die Preise vielleicht fallen und ich dann günstigere Investitionsobjekte finde?

Kalkulation für Vermieter

Angesichts des massenhaften Ausfalls von Einkünften durch (zeitweilige) Arbeits- oder Berufsverbote fragen sich Vermieter nun: Was wird aus meinen Mieteinnahmen?

Folgende Möglichkeiten gibt es

  • Vielleicht haben Sie Glück, und Ihre Mieter zahlen auch weiter die Miete, weil sie über hinreichende Einnahmen oder Rücklagen verfügen. Dann läge kein Grund zum Mietausfall vor.
  • Wenn Ihre Mieter in Zahlungsschwierigkeit geraten, gibt es inzwischen einige staatliche Unterstützungen für Mieter und Vermieter. Diese sollen ab 01.04.2020 in Kraft gesetzt werden. Sprechen Sie mit den Mietern und verweisen Sie diese auf ihre Möglichkeiten.
  • Wenn Sie jetzt keine Miete erhalten, gilt eventuell: Kündigung wegen Mietrückständen ist gesetzlich untersagt. Selbst wenn Sie (noch) kündigen könnten: Glauben Sie, aktuell einen neuen Mieter zu finden?

Wenn Ihre Mieter bisher zuverlässig gezahlt haben, werden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft wieder zahlen.

Bringt Sie der Mietausfall in existenzielle Schwierigkeiten, dann ist Ihre beste Chance immer noch, das Gespräch zu suchen.

Kalkulation für Käufer

Stecken Sie schon mitten im Kaufprozess und fragen sich nun, wie es weitergeht?

  • Ein Notartermin lässt sich auch gegenwärtig vereinbaren, sofern Notar und Verkäufer zustimmen. Andernfalls gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
  • Waren Sie noch nicht soweit im Kaufprozess, lohnt es sich bestimmt, noch zu warten. Verzichten Sie auf Besichtigungen. Die meisten Makler akzeptieren das auch.

Außerdem können Sie hoffen, dass die Immobilienpreise in den nächsten Monaten noch fallen werden. Akut haben Sie kaum etwas zu verlieren!

Kalkultation für Verkäufer

Sie wollten gerade Ihre Immobilie verkaufen? Dann sollten Sie derzeit wohl Ihre Pläne auf Eis legen. Das Kaufinteresse sinkt, solange die Panik anhält.

Wie sich in dieser Zeit und unmittelbar nach der Krise die Immobilienpreise entwickeln, wissen auch Experten nicht.

Eventuell lohnt es sich, über Alternativen nachzudenken: Beispielsweise Renovierungen und Sanierungen vorzunehmen, oder die Immobilie anders zu vermieten (an eine WG, möbliert) und zu warten, wie sich der Markt entwickelt.

Gewiss bleibt: In unseren Breiten brauchen die Leute immer ein Dach über dem Kopf!

Immobilien Best Practice

Immobilien Best-Practice – Dokumente, Infos und Tools für Investoren – Hier klicken!

 

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Betongold statt Sparbuch?

Betongold statt Sparbuch? – Kann das eine Alternative sein, die sich für lohnt? Worauf ist zu achten, damit das Geld sicher angelegt ist?

Unter welchen Voraussetzungen lohnt sich Betongold statt Sparbuch?

(djd). Immobilien als Kapitalanlage nutzen und das Vermögen in Betongold investieren? Angesichts drohender Negativzinsen beim Sparbuch scheint das eine gute Idee zu sein. Allerdings lässt die hohe Nachfrage die Immobilienpreise weiter ansteigen – lohnt sich da noch ein Kauf als Kapitalanlage?

Die Lage zählt immer

Sparbuch oder Betongold?

Foto: djd/Dr. Klein Privatkunden/Getty Images/Sam Edwards

Aufgrund der niedrigen Zinsen erhalten Immobilienkäufer die Finanzierung nahezu zum Nulltarif. Andererseits schmälern die stark steigenden Preise die mögliche Rendite. Deshalb empfiehlt etwa Bernd Schatz, Spezialist für Baufinanzierung bei Dr. Klein in Überlingen, einige grundsätzliche Überlegungen anzustellen, angefangen mit der Lage des Investitionsobjektes: „Die Lage ist und bleibt der zentrale Faktor für die Bewertung einer Immobilie. Dazu müssen sowohl die Makro- als auch die Mikrolage betrachtet werden.“ Unter Makrolage versteht der Fachmann die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der Region oder Stadt ebenso wie ihre wirtschaftliche Kraft.

Mit Mikrolage wird die direkte Umgebung bezeichnet: Befinden sich Parks, Grünflächen und andere Freizeiteinrichtungen sowie Shopping-Gelegenheiten in der Nähe? Handelt es sich um eine eher ruhige Gegend oder besteht ein hoher Lärmpegel? Nicht zuletzt: Wie steht es um Image und Beliebtheit des jeweiligen Stadtviertels?

Beim Thema Lage spielt die eigene Risikobereitschaft eine wichtige Rolle. „Wer aktuell in eine Wohnung in der Münchner Innenstadt investiert, hat zwar eine Top-Lage und nahezu kein Risiko eines Mietausfalls, darf angesichts der enormen Preise aber nur wenig bis keine Rendite erwarten“, meint Bernd Schatz. „Wer dagegen in eine weniger begehrte Stadt investiert, hat höhere Renditechancen, nimmt allerdings auch größere Risiken in Kauf.“

Drei Wege führen zur Rendite

Um mit einem Immobilieninvestment Rendite zu erzielen, gibt es drei Möglichkeiten: Man kann das Objekt dauerhaft vermieten, es nur einige Jahre vermieten und anschließend verkaufen oder eine Bestandsimmobilie kaufen, sanieren und direkt weiterverkaufen. Viele Privatanleger entscheiden sich für die erste Variante.

Um die mögliche Rendite zu errechnen, wird der Kaufpreis inklusive aller Neben- und Sanierungskosten den Mieteinnahmen und Steuervorteilen gegenübergestellt. Je schneller die Ausgaben durch die Einnahmen erwirtschaftet sind, desto rentabler ist das Investment. Siehe auch „Drei Immobilien-Renditen“.

Auch die Finanzierung erfordert Fachkenntnisse: „Wird die Immobilie nicht selbst genutzt, wird das vorhandene Budget anders beurteilt. Gleichzeitig sollten nicht mehr als 20 Prozent Eigenkapital eingesetzt werden, da sich die Zinskosten des Darlehens steuerlich absetzen lassen“, fasst Spezialist Schatz zusammen.

Fazit

(djd). Klassische Geldanlagen werfen kaum noch Renditen ab. Gefragt sind Alternativen wie der Kauf und die Vermietung einer Immobilie. Allerdings steigen aufgrund der hohen Nachfrage auch die Immobilienpreise. Umso wichtiger ist es für Anleger, einige grundsätzliche Aspekte zu betrachten. Ausschlaggebend ist stets die Lage, sie entscheidet über Attraktivität und Vermietbarkeit des Objektes.

Die Auswahl hängt unter anderem von der eigenen Risikobereitschaft ab, sagt Bernd Schatz, Spezialist für Baufinanzierung bei Dr. Klein. „Wer in eine weniger begehrte Stadt investiert, hat höhere Renditechancen, nimmt allerdings größere Risiken in Kauf.“ Zudem empfiehlt der Fachmann, für eine Immobilie, die vermietet werden soll, nicht mehr als 20 Prozent Eigenkapital einzusetzen.

Betongold statt Sparbuch

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So berechnet sich eine Leibrente

Leibrente vom Immobilienbesitz klingt verlockend. Doch wie berechnet sich diese und welchen Nutzen bietet sie? An einem Beispiel wird die Funktionsweise einer Immobilienrente deutlich.

So berechnet sich eine Leibrente

Leibrente

Foto: djd/Deutsche Leibrenten

(djd). Umfragen zufolge möchten neun von zehn Ruheständlern auf keinen Fall aus ihrem Eigenheim ausziehen. Doch viele würden trotzdem gerne das in der Immobilie gebundene Vermögen nutzen. Denn mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben wird das Geld merklich knapper.

Eine Lösung bietet etwa die Immobilien-Leibrente. Sie sichert den Verbleib in der vertrauten Umgebung und sorgt zugleich für regelmäßige monatliche Einnahmen – bis zum Lebensende. Senioren ab 70 Jahren verkaufen dabei ihre Immobilie und bekommen im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht sowie eine lebenslange Rente. Beides wird an erster Stelle im Grundbuch verankert. Das macht die Immobilienrente zum sicheren Modell der Altersfinanzierung.

Den Taschenrechner gezückt

Mit welchen Einnahmen können Senioren dabei kalkulieren? Die Deutsche Leibrenten AG hat ein Beispiel für ein Paar im Alter von jeweils 75 Jahren durchgerechnet. Für die Immobilie wurde ein Verkehrswert von 300.000 Euro zugrunde gelegt. Die Restlebenserwartung für beide Senioren liegt laut Statistischem Bundesamt bei etwas mehr als 14 Jahren, also etwa 170 Monaten. Rechnet man den Immobilienwert auf die verbleibenden Lebensmonate um, ergeben sich pro Monat rund 1.770 Euro.

Da das Paar ein lebenslanges Wohnrecht hat und keine klassische Miete für die Immobilie mit 120 qm Wohnfläche zahlen muss, wird vom Verkehrswert der Wert des Wohnrechts und der Instandhaltung abgezogen. In der Summe sind das im Beispiel 1.020 Euro pro Monat. 1.770 Euro minus 1.020 Euro: Damit verbleiben als monatliche Leibrente bis zum Lebensende gut 750 Euro. Mit dem „abgewohnten“ Wohnrecht schützen sich die Eigentümer lebenslang vor Mietsteigerungen. Unter www.deutsche-leibrenten.de gibt es weitere Infos.

Restschulden tilgen

Möglich sind bei der Immobilienrente nicht nur monatliche Zahlungen, sondern auch eine Kombination mit einem Einmalbetrag. Das bietet Senioren die Chance, auf der Immobilie lastende Restschulden zu tilgen. Das Paar könnte sich also etwa zu Vertragsbeginn 40.000 Euro auszahlen lassen. Im konkreten Fall würden sie zusätzlich zur Einmalzahlung eine lebenslange monatliche Rente in Höhe von 515 Euro bekommen.

„Für ihre Immobilie haben die Senioren oft hart gearbeitet und auf vieles verzichtet“, so Erhard Hackler, Vorstand der Deutschen Seniorenliga. Wenn das Geld im Alter nicht reicht, solle man sich damit beschäftigen, das darin gebundene Vermögen zu nutzen. Mit einer Immobilienleibrente könne Betongold in Bares umgewandelt werden, ohne dass man ausziehen muss. „Gerade wenn Senioren im eigenen Heim bleiben möchten, sollten sie rechtzeitig Kassensturz machen und professionell planen“, rät auch Prof. Dr. Heinrich Schradin von der Uni Köln.

Fazit

(djd). Eine sogenannte Immobilienrente sichert Senioren den Verbleib in der vertrauten Umgebung und sorgt zugleich für regelmäßige monatliche Einnahmen – bis zum Lebensende. Über 70-Jährige verkaufen dabei ihre Immobilie und bekommen im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht sowie eine lebenslange Rente. Beides wird an erster Stelle im Grundbuch verankert. Die Deutsche Leibrenten AG hat ein Beispiel für ein Paar im Alter von jeweils 75 Jahren durchgerechnet. Zugrunde gelegt wurde ein Verkehrswert der Immobilie von 300.000 Euro und eine Restlebenserwartung von 14 Jahren für beide Senioren. Als monatliche Leibrente verblieben bis zum Lebensende gut 750 Euro. Mehr Infos gibt es unter www.deutsche-leibrenten.de.

Empfehlung

Mehr Rente mit Immobilien, gibt es das denn überhaupt? Ständig ist von der Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge in Form von Riester-Rente, Rürup-Rente, Rente aus der privaten Rentenversicherung oder „Deutschland-Rente“ die Rede.

Darüber wird die private Altersvorsorge mit Immobilien vergessen. Doch mit Haus und Wohnung lassen sich ebenfalls private Zusatzrenten erzielen. Dazu zählt beispielsweise die Immobilien-Leibrente mit lebenslangem Wohnrecht im miet- und schuldenfreien Eigenheim.

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