Eine Reihe von Bundesländern hat zum Jahresanfang die Grunderwerbsteuer weiter erhöht. Wie andere Steuern auch dient dies natürlich vorrangig zum Stopfen der Schuldenlöcher der Länder.
Bundesweit gibt es nur noch zwei Bundesländer, Bayern und Sachsen, die eine Grunderwerbsteuer von nur 3,5 Prozent erheben. Bis zum Jahr 2006 galt dieser Steuersatz bundesweit einheitlich:
(Alle Angaben ohne Gewähr.)
Allerdings ist trotz der niedrigen Grunderwerbsteuer in Bayern der Immobilienkauf gerade in der Landeshauptstadt am teuersten. München ist auch 2013 der mit Abstand teuerste Wohnimmobilienstandort Deutschlands. Durchschnittlich 13,61 Jahreseinkommen werden in München für ein freistehendes Haus bezahlt.
In einem WELT-Artikel vom 02.01.2014 wird zur Anhebung der Grunderwerbsteuer in verschiedenen Bundesländern der Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD), Jens-Ulrich Kießling zitiert:
„Statt eines Wettbewerbs um die günstigsten Steuersätze ist ein Wettlauf um die höchsten Steuersätze entstanden“.
Denn neben der hohen Verschuldung der Bundesländer sieht er eine Ursache für diesen „Wettlauf“ darin, dass nach den Regeln des Länderfinanzausgleichs die Länder ihre Steuersätze erhöhen müssen, um nicht Einnahmeverluste infolge niedrigerer Steuern selber tragen zu müssen.
Das Statistische Bundesamt hat für die Länder und Kommunen zum Ende des Jahres 2020 folgende Pro-Kopf Verschuldung in Euro errechnet:
Baden-Württemberg: 5.172
Bayern: 2.414
Berlin: 16.307
Brandenburg: 7.981
Bremen: 57.823
Hamburg: 19.818
Hessen: 9.554
Mecklenburg-Vorpommern: 6.255
Niedersachsen: 9.821
Nordrhein-Westfalen: 12.832
Rheinland-Pfalz: 10.721
Saarland: 17.895
Sachsen: 1.819
Sachsen-Anhalt: 10.852
Thüringen: 8.387
Schleswig-Holstein: 12.548
Angesichts dieser Zahlen erscheint die Erklärung von Jens-Ulrich Kießling wohl sehr plausibel. Zudem erscheint es plausibel, warum gerade auch in Sachsen Immobilien sehr begehrt sind.
Siehe auch: Grunderwerbsteuer in aller Munde – Besonderheiten und BFH-Rechtsprechung
Zum 01.01.2012 haben weitere Bundesländer die Grunderwerbsteuer erhöht. Damit wird der Kauf von Immobilien in diesen Ländern um ca. 1 – 1,5 Prozentpunkte teurer. Die Bundesländer sicherten sich 2010 aus der Grunderwerbsteuer Einnahmen in Höhe von rund 5,3 Mrd. Euro.
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist beim Erwerb eines Grundstücks vom Erwerber zu entrichten. In Deutschland erheben die Bundesländer 2012 zwischen 3,5 % und 5 % der Bemessungsgrundlage als Steuern gemäß Grunderwerbsteuergesetz:
| Bayern | 3,5 % |
| Berlin | 5,0 % |
| Brandenburg | 5,0 % |
| Baden-Württemberg | 5,0 % |
| Bremen | 4,5 % |
| Hamburg | 4,5 % |
| Hessen* | 3,5 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 3,5 % |
| Niedersachsen | 4,5 % |
| Nordrhein-Westfalen | 5,0 % |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
| Saarland | 4,0 % |
| Sachsen | 3,5 % |
| Sachsen-Anhalt | 4,5 % |
| Schleswig-Holstein | 5,0 % |
| Thüringen | 5,0 % |
* Die Regierung des Landes Hessen plant, die Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2013 von derzeit 3,5 auf 5 Prozent zu erhöhen.
Auch wenn sich damit für Immobilienkäufer die Kaufnebenkosten erhöhen, wird allein durch die Grunderwerbsteuer eine Immobilie nicht unrentabel. Sie muss lediglich für die Finanzierung und für die Renditeberechnung wie andere Erwerbs- und Erwerbsnebenkosten in die Gesamtkalkulation einbezogen werden.
Das wäre wohl die richtige Überschrift gewesen. Statt dessen hieß sie im HANDELSBLATT vom 02.09.2011 „Wie Eigenheimbesitzer Steuern sparen können„.
Dabei wurden 3 Varianten durcheinander gewirbelt:
1. Steuern sparen mit einem denkmalgeschützten „Eigenheim“,
2. Steuern sparen mit einer denkmalgeschützten vermieteten Immobilie (ob Haus oder Eigentumswohnung ist gleich) und
3. Steuern sparen mit „Wohn-Riester“.
Wenn schon die Autoren Dirk Wohleb und Dörte Jochims zumindest bei der Veröffentlichung des Beitrages im Internet nicht darauf geachtet haben, dass dieser „Ratgeber“ auch sachlich richtig ist, dann sollten Sie sich zumindest nicht irritieren lassen … es könnte sehr teuer werden.