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Monthly Archives: August 2019

Sonderabschreibung für neugebaute vermietete Immobilien

Sonderabschreibung für neugebaute vermietete Immobilien ist vorübergehend wieder möglich. Welche Bedingungen müssen Investoren jedoch beachten, um sie nutzen zu können?

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Sonderabschreibung für MietwohnungsneubauSeit dem 09.08.2019 gibt es eine neue steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus. Damit hofft die Regierung, dass private Investoren mehr neuen und bezahlbaren Wohnraum schaffen. Denn sie können jetzt eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau gemäß § 7b EStG nutzen.

Worin besteht der steuerliche Vorteil für Investoren?

Investoren können unter bestimmten Bedingungen neben der regulären linearen AfA gem. EStG § 7 (4) von zwei Prozent, oder drei Prozent für Fertigstellung nach dem 31. 12. 2022 im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren bis zu jährlich 5 % Sonderabschreibung nutzen. Für vier Jahre ergibt das insgesamt 28 % Abschreibung auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes.

Beispielrechnung für Sonderabschreibung

Für ein Mehrfamilienhaus wurde am 20.05.2019 ein Bauantrag gestellt, Nach Fertigstellung im Juli 2020 wird  das Haus privat vermietet. Im Haus gibt es drei Wohnungen zu je 70 m². Die Herstellungskosten für das Gebäude betragen 450.000 EUR. Bis zu maximal 5 % pro Jahr ist die Sonderabschreibung in voller Höhe nutzbar.

Die Sonderabschreibung wäre wie folgt zu berechnen:

zulässige Bemessungsgrundlage: 2.000 EUR je Quadratmeter Wohnfläche.
Gesamtbemessungsgrundlage: 2.000 EUR x 210 m² = 420.000 EUR

Folgende Beträge können als Abschreibung geltend gemacht werden:

1. Sonderabschreibung
Fertigstellungsjahr 2020: 5 % (nicht zeitanteilig) x 420.000 EUR = 21.000 EUR
Jahre 2021 bis 2023: 3 x 21.000 EUR = 63.000 EUR

2. Lineare AfA
Fertigstellungsjahr 2020: 450.000 EUR x 2 % = 9.000 EUR, zeitanteilig 6/12 = 4.500 EUR
Jahre 2021 bis 2023: 3 x 9.000 EUR = 27.000 EUR
Gesamte Abschreibung bis 31.12.2023: 115.500 EUR

Bei einem angenommenen Durchschnittssteuersatz von 30 % beträgt die Steuerersparnis 34.650 EUR.

Ab 01.01.2024 beträgt der steuerliche Restwert 334.500 EUR (450.000 EUR ./. 115.500 EUR). Die Absetzung für Abnutzung nach Ablauf des Begünstigungszeitraums richtet sich nach § 7a Abs. 9 EStG.

Es ist wie folgt zu rechnen:

Restwert-Afa 334.500 EUR : 46,5 (46 Jahre und 6 Monate) = 7.193 EUR pro Jahr

 

Voraussetzungen für die neue Sonderabschreibung

Folgende wesentliche Voraussetzungen müssen die Investoren einhalten, um die Sonderabschreibung nutzen zu können:

  • Sie müssen in der Zeit vom 31.08.2018 bis 31.12.2021 neue Wohnräume zur Vermietung anschaffen oder errichten. Für Ferienwohnungen gilt die Förderung nicht. Ebenso wenig können Aufwendungen für das Grundstück und für die Außenanlagen berücksichtigt werden.
  • Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen maximal 3.000 € je m² betragen.
  • Die steuerliche geförderte Wohnung muss mit dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den folgenden neun Jahren insgesamt 10 Jahre entgeltlich vermietet werden.
  • Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsvoraussetzung werden die bereits in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen rückwirkend wieder versagt.
  • Die Höhe der Sonderabschreibungen ist auf maximal 2.000 € je m² Wohnfläche begrenzt.
  • Die Sonderabschreibungen können nur Antragstellern nutzen, die die Bedingungen für die  De-minimis-Beihilfen erfüllen – also beispielsweise innerhalb von drei Kalenderjahren nicht weitere Fördermittel von mehr als 200.000 € erhalten haben.

Mehr neue Wohnungen Sonderabschreibung?

Wenn man berücksichtigt, dass es oft sehr lange dauert, bis eine Baugenehmigung vorliegt, ist schon fast die Hälfte des Förderzeitraums abgelaufen. Zudem sind die Kapazitäten vieler Bauunternehmen so begrenzt, dass sie kaum noch mehr Wohnungen bauen können. Schließlich sind maximal 3.000 Euro förderfähiger Baukosten abzüglich überwiegend 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer und weiterer Baunebenkosten für die Städte und Ballungsräume mit hohen Kaufpreisen kaum zu halten.

ZDB-Präsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein warnte schon 2014:

„Wenn wir bei einer Wohnimmobilie von Baukosten in Höhe von 250.000 Euro und Grundstückskosten von 40.000 Euro, also von insgesamt 290.000 Euro ausgehen, dann musste der Bauherr vor wenigen Jahren noch 26.000 Euro (=8,3 %) an Nebenkosten tragen. Heute sind das 45.000 Euro, was 13,5 % entspricht.“

Außerdem müsste eine kostendeckende Kaltmiete dann rund 10,05 € pro m² betragen. Nach einer Studie des „Pestel-Intitutes“ gelten Mietkosten von durchschnittlich 7,50 € pro m² als „bezahlbar“.

Die Bundesregierung sieht das Gesetz als Mittel, um ihr selbstgestecktes Ziel von 1,5 Millionen neuen Wohnungen in der laufenden Wahlperiode zu erreichen. Im Jahr 2018 wurden laut Statistischem Bundesamt aber nur 285.900 Wohnungen fertiggestellt. Das waren nur 1.100 Wohnungen mehr als 2017.

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Zinsniveau bleibt niedrig – Alternative boomender Immobilienmarkt

Das Zinsniveau bleibt niedrig. Der Sparerfrust geht weiter. Eine Alternative bleibt der boomende Immobilienmarkt.

Zinsniveau bleibt niedrig

Zinsniveau weiterhin 0 Prozent

Foto: djd/Swiss Merchant/Getty

(djd). Für Häuslebauer und andere Kreditnehmer war es eine gute Nachricht, für Sparer eine schlechte. Die Europäische Zentralbank (EZB) wird den Leitzins für die Eurozone bis mindestens Mitte 2020 auf dem derzeitigen Niveau von 0 Prozent belassen. Der Zins, zu dem Banken Geld bei der EZB parken können, liegt sogar bei minus 0,4 Prozent. Auch Sparer mit großen Geldvermögen müssen teilweise bereits Strafzinsen bei den Banken zahlen.

Für das Sparbuch, für Tagesgeld und Festgeld gibt es bis auf Weiteres praktisch keine Zinsen. Bei einer Inflationsrate von 1,6 Prozent (Statistisches Bundesamt, Juni 2019) werden die Sparguthaben allmählich „aufgefressen“. Da sich die Weltkonjunktur deutlich abzukühlen scheint, ist auch die Entwicklung an den Aktienmärkten ungewiss geworden.

Als Kleinanleger vom Boom bei Gewerbeimmobilien profitieren

Was weiterhin boomt, ist der Immobilienmarkt. Häuser und Wohnungen werden gesucht. Genauso übersteigt die Nachfrage nach Büroimmobilien in guten Lagen bei Weitem das verfügbare Angebot. Dabei werden nicht nur die Millionenmetropolen und Ballungsräume überrannt. Auch in kleineren Großstädten und mittleren Städten sind die durchschnittlichen Preise für Büros deutlich gestiegen.

Das Problem an der Sache: Vom Immobilienboom konnten bislang vor allem Großinvestoren und vermögende Privatanleger profitieren. Für Sparer waren entsprechende Investitionen utopisch.

Nicht so bei der Diok Real Estate AG: Diese bietet auch privaten Kleinanlegern an, an den Gewerbeimmobilien des Unternehmens und deren Mieteinnahmen partizipieren zu können. Möglich wird dies über den Kauf der Diok Obligation (WKN: A2NBY2). Die Anleihe hat eine Laufzeit von fünf Jahren und eine jährliche Verzinsung von sechs Prozent. Das Geld ist täglich verfügbar. Zu beziehen ist sie bei der jeweiligen Hausbank und direkt über die Börsenplätze in Frankfurt, Stuttgart und München.

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Immobilien-Leibrente – Damit Haus und Garten nicht zur Last fallen

Wie mit einer Immobilien-Leibrente vermieden werden kann, dass Haus und Garten nicht zur Last fallen. Warum sie gezielt den Bedürfnissen älterer Menschen dient?

Immobilien-Leibrente entspricht den Bedürfnissen vieler älterer Menschen

Immobilien-Leibrente für Senioren mit Haus und Garten

Foto: djd/Deutsche Leibrenten

(djd). Den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen sich die meisten Bundesbürger in jungen Jahren: So wird ein Haus wird gekauft oder finanziert und gebaut. Doch den Gedanken an mögliche spätere Schwierigkeiten bei der Haushaltsführung verdrängen zu diesem Zeitpunkt viele.

Mit dem Älterwerden stellt die eigene Immobilie viele Rentner vor große Herausforderungen. Sei es, dass die Fenster häufiger zu putzen sind, der Garten Pflege bräuchte. Überhaupt wäre grundsätzlich mehr Hilfe im Alltag willkommen. Jedoch für eine solche Unterstützung in Haus und Garten fehlt bei vielen älteren Menschen das Geld. Sie können sich die Hilfe nicht leisten. Das Vermögen ist im Haus gebunden. Über größere Ersparnisse verfügen viele Senioren nicht. Und die Rente deckt gerade eben die täglichen Kosten ab. Unerwartete Aufwendungen für die Instandhaltung des Eigenheims, medizinische Behandlungen oder die Anstellung einer Pflegekraft können die finanzielle Lage weiter verschärfen.

Maßgeschneiderte Lösung

Ein Auszug aus den eigenen vier Wänden ist für viele ältere Mitbürger dennoch unvorstellbar. Durch die demografische Entwicklung werden aber immer mehr Menschen mit der Frage konfrontiert, wie und wo sie im Alter wohnen möchten – und wie sie das finanzieren können.

„Gefragt sind maßgeschneiderte Lösungen für Immobilieneigentümer im Alter, mit denen auf die Bedürfnisse dieser Menschen Rücksicht genommen wird“, erklärt Prof. Dr. Heinrich Schradin von der Universität Köln.

Eine sogenannte Leibrente ermöglicht den Verbleib in den eigenen vier Wänden. „Die Immobilie wird zwar verkauft, der frühere Eigentümer erhält aber ein notariell zugesichertes, mietfreies Wohnrecht und eine fortlaufende, attraktive Rentenzahlung“, erläutert Friedrich Thiele, Vorstand der Deutschen Leibrenten Immobilien AG. Es handele sich um ein transparentes Modell, das den finanziellen Spielraum im Alter erhöhe.

Mit dem zusätzlichen Einkommen könnten Senioren unerwartete Kosten decken und Unterstützung für Haus und Garten finanzieren. Mehr Informationen dazu gibt es unter www.deutsche-leibrenten.de.

Unabhängiges Wertgutachten

Die Leibrente eignet sich grundsätzlich für alle Immobilieneigentümer, die das 70. Lebensjahr erreicht haben, empfiehlt auch der Bundesverband Initiative 50plus. Für die Berechnung der Leibrente erstellt ein unabhängiger Sachverständiger ein Wertgutachten der Immobilie. Weitere Faktoren bei der Kalkulation sind das Lebensalter und das Geschlecht der Eigentümer des Hauses.

So rechnet sich die Leibrente

(djd). An einem Musterbeispiel wird deutlich, wie sich die sogenannte Immobilien-Leibrente rechnet. Ein Paar, beide 75 Jahre alt, besitzt ein Eigenheim, dessen Wert sich auf 300.000 Euro beziffert. Verkauft das Paar die Immobilie im Rahmen einer Immobilien-Leibrente, beträgt der rechnerische Wert des mietfreien Wohnrechts 920 Euro pro Monat. Dazu kommt eine Leibrente in Höhe von 820 Euro pro Monat. Der Gesamtwert der Leibrente beträgt somit 1.740 Euro pro Monat. Unter www.deutsche-leibrenten.de gibt es alle weiteren Informationen.

Empfehlung

Mehr Rente mit Immobilien, gibt es das denn überhaupt? Ständig ist von der Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge in Form von Riester-Rente, Rürup-Rente, Rente aus der privaten Rentenversicherung oder „Deutschland-Rente“ die Rede.

Darüber wird die private Altersvorsorge mit Immobilien vergessen. Doch mit Haus und Wohnung lassen sich ebenfalls private Zusatzrenten erzielen. Dazu zählt beispielsweise die Immobilien-Leibrente mit lebenslangem Wohnrecht im miet- und schuldenfreien Eigenheim.

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